Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Deutsche Vertretungen in Kanada
Herzlich willkommen auf der gemeinsamen Webseite der Deutschen Botschaft Ottawa und der Generalkonsulate Montreal, Toronto und Vancouver!
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Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche, die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, müssen dies zunächst beantragen. Wir empfehlen, den Antrag schon jetzt zu stellen!
Informationen zum Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis sowie die erforderlichen Antragsformulare sind auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin verfügbar.
Weiterführende Informationen zum Thema Neuwahlen (inkl. Verlinkung der Rechtsgrundlagen) finden sich ebenfalls auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.
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Deutsche Staatsangehörige können seit dem 27.06.2024 eine ausländische Staatsangehörigkeit auf Antrag erwerben, ohne ihre deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren. Beibehaltungsgenehmigungen sind somit zukünftig nicht mehr erforderlich.
Bitte unbedingt beachten:
Das Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz enthält keine rückwirkenden Klauseln. Falls Sie vor dem 27.06.2024 eine ausländische Staatsangehörigkeit auf Antrag erworben haben, müssen Sie weiterhin im Besitz einer zum Zeitpunkt der ausländischen Einbürgerung gültigen Beibehaltungsgenehmigung gewesen sein, um nachweisen zu können, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht verloren haben.
Weitere Informationen zum neuen Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz (StARModG) finden Sie hier: Staatsangehörigkeitsrecht - wichtige Änderungen
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