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Beschaffung einer Geburtsurkunde für in Deutschland geborene Personen

Artikel

Geburtsurkunden werden in Deutschland ausschließlich von dem Standesamt des Ortes ausgestellt, an dem eine Person geboren ist. Zur Beschaffung einer Geburtsurkunde aus Deutschland müssen Sie sich deshalb an das für Ihren Geburtsort zuständige Standesamt wenden. Register für eingemeindete Ortsteile werden in der Regel vom Standesamt der übergeordneten Gemeinde aufbewahrt.


Die Anschrift des zuständigen Standesamtes können Sie finden, indem sie im Internet mit folgenden Suchbegriffen arbeiten: Standesamt + Ihr Geburtsort. Viele Standesämter nehmen mittlerweile Nachbestellungen von Geburtsurkunden per e-Mail entgegen.

Wir empfehlen Ihnen, eine „Internationale Geburtsurkunde“ zu beantragen. Diese Urkunde ist eine mehrsprachige Fassung der deutschen Geburtsurkunde und wird erfahrungsgemäß von vielen kanadischen Stellen ohne zusätzliche Übersetzung akzeptiert.

Die Standard-Anfrage für eine internationale Geburtsurkunde lautet:

„Ich bitte um Ausstellung einer internationalen Geburtsurkunde für ... (Vorname(n)/Nachname), geboren am ... (Geburtsdatum) in ... (Geburtsort). Eltern: ... (Name des Vaters), geboren am ... in ... und ... (Mädchenname der Mutter) geboren am ... in ... .“

Bitte schreiben Sie Ihren Geburtsmonat in Buchstaben aus, damit es nicht zu Missverständnissen kommt, zum Beispiel 10. Dezember 1956.

Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Namen und Ihre Postanschrift anzugeben.

Die Gebühren werden direkt vom Standesamt festgesetzt und müssen in der Regel auf ein deutsches Konto überwiesen werden. Mehr Informationen erhalten Sie entweder auf der Webseite des Standesamtes oder durch telefonische Anfrage dort.

Deutsche Geburtsurkunden für in Kanada geborene Personen


Anmeldung der Geburt

Beschaffung einer Geburtsurkunde für Personen, die in den ehemals deutschen Ostgebieten geboren sind


Zur Beschaffung einer deutschen Geburtsurkunde aus den ehemals deutschen Ostgebieten wenden Sie sich bitte an das Standesamt 1 in Berlin. Die Adresse lautet:

Standesamt I
Schönstedtstraße 5
13357 Berlin (Mitte)
Germany
e-Mail: urkundenstelle(at)labo.berlin.de

Das Standesamt 1 verwahrt alle erhaltenen Geburtsregister aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten. Wenn das entsprechende Verzeichnis dem Standesamt vorliegt, wird die Geburtsurkunde gegen Rechnung ausgestellt. Ansonsten - zum Beispiel wenn die Aufzeichnungen im Krieg vernichtet wurden - erhalten Sie eine schriftliche Bescheinigung, dass das Standesamt in Ihrem Fall nicht in der Lage ist, eine Geburtsurkunde auszustellen. Geben Sie bei Ihrer Anfrage bitte eine Post-Adresse an, da Geburtsurkunden nicht per e-Mail versandt werden können.

Mehr Informationen auf der Internetseite des Standesamts 1

Legalisation einer deutschen Geburtsurkunde zur Verwendung in Kanada

Unter Umständen ist es erforderlich, eine deutsche Geburtsurkunde für den Gebrauch bei öffentlichen Stellen in Kanada legalisieren zu lassen („obtain a certified version of a birth certificate“). Für die Legalisation deutscher Urkunden zum Gebrauch in Kanada sind ausschließlich die kanadische Botschaft und die kanadischen Konsulate in Deutschland zuständig:
Internetseite der kanadischen Botschaft in Berlin

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