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FAQ - Pässe für Minderjährige -

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FAQ zum Passantrag für Minderjährige

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Bild Frau Kind© n/a

Mein Kind ist in Kanada geboren. Kann ich einen deutschen Reisepass für mein minderjähriges Kind beantragen?

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Müssen beide Eltern und das Kind für die Passbeantragung im Generalkonsulat persönlich vorsprechen?

Die persönliche Vorsprache eines Sorgeberechtigten mit dem Kind ist zwingend notwendig. Der bei Beantragung nicht anwesende Elternteil muss seine Zustimmung schriftlich auf dem folgenden Formular erklären (beglaubigte Unterschrift).


Informationen zur Beantragung eines deutschen Reisepasses für Minderjährige PDF / 571 KB

Wo kann ich meine Unterschrift für die Zustimmungserklärung beglaubigen lassen?

Bitte lassen Sie Ihre Unterschrift auf dem Passantrag Ihres Kindes und auf der Zustimmungserklärung zur Ausstellung eines Reisepasses durch einen Notary Public beglaubigen. Notaries Public finden Sie u.a. in Banken oder Rechtsanwaltskanzleien.

Mein Partner und ich haben in unseren Pässen jeweils unterschiedliche Familiennamen. Auf welchen Familiennamen sollen wir den ersten Reisepass für unser Kind beantragen?

Führen die Eltern eines Kindes keinen gemeinsamen Ehenamen, ist eine Namenserklärung der Eltern zum Kindesnamen erforderlich. Diese Erklärung muss gegenüber einem deutschen Standesbeamten abgegeben werden. Die Erklärung kann auch durch das Generalkonsulat aufgenommen und an das zuständige Standesamt weitergeleitet werden. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin im Konsulat.

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