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Legalisation kanadischer Urkunden

Diverse Stempel an einer Halterung

Beglaubigung, © Photothek.de

Artikel

- Verfahren
- Kanadische Personenstandsurkunden
- Kanadische Notarielle Urkunden
- Sonstige kanadische Dokumente

Ausländische öffentliche Urkunden, wie z.B. Personenstandsurkunden oder von einem ausländischen Notar errichtete Urkunden werden von deutschen Behörden nicht immer ohne weiteres akzeptiert. Für die Anerkennung in Deutschland kann die empfangende Behörde verlangen, dass die Echtheit einer Urkunde entweder durch Apostille oder durch Legalisation festgestellt wird. Dies ergibt sich aus § 438 der Zivilprozessordnung (ZPO).

Die Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung wird durch eine Apostille nach dem Haager Apostille-Übereinkommen vom 05. Oktober 1961 ersetzt. Die Apostille wird von einer Behörde aus dem gleichen Land ausgestellt, in dem die Urkunde errichtet wurde. Die Befassung einer deutschen Auslandsvertretung entfällt somit.

Kanada ist dem Haager Apostille-Übereinkommen im Mai 2023 beigetreten und setzt es ab dem 11. Januar 2024 um. Die Organisation dafür wird von den kanadischen Stellen noch aufgebaut. In der Regel wird die Zuständigkeit aber auf die Behörden übertragen, die bisher für die Überbeglaubigungen zuständig waren.

Für eine Übergangszeit auch nach Anwendung des Apostille-Übereinkommens in Kanada werden die deutschen Auslandsvertretungen weiterhin Legalisationen auf bereits vorbeglaubigten Urkunden nach dem auf den folgenden Seiten beschriebenen Verfahren vornehmen, um eine erneute Vorsprache bei den kanadischen Behörden und eventuell erforderlicher Neuausstellung der Urkunde zu vermeiden.

Für das Verfahren der Erteilung der Apostille finden Sie die auf den folgenden Webseiten die benötigten Informationen.

Verfahren: https://www.international.gc.ca/gac-amc/about-a_propos/services/authentication-authentification/step-etape-1.aspx?lang=eng

Zuständigkeiten: https://www.international.gc.ca/gac-amc/about-a_propos/services/authentication-authentification/apostille-convention.aspx?lang=eng

Kanadische Behörden verzichten bisher im umgekehrten Falle generell auf die Legalisation deutscher Urkunden. Ob dies nach Anwendung des Übereinkommens weiterhin der Fall sein wird, wird die Verwaltungspraxis zeigen.

Weitere Informationen

Für die Anerkennung von ausländischen öffentlichen Urkunden (z.B. Personenstands- oder von einem ausländischen Notar errichtete Urkunden) in Deutschland kann die empfangende Behörde verlangen, dass die Echtheit einer Urkunde entweder durch Apostille oder durch Legalisation festgestellt wird.

Legalisation kanadischer Urkunden - Verfahren

Personenstandsurkunden aus den einzelnen kanadischen Provinzen weisen keine handschriftliche Unterschrift auf. Daher müssen diese zunächst überbeglaubigt werden bevor Sie von der deutschen Auslandsvertretung legalisiert werden können.

Legalisation kanadischer Personenstandsurkunden

Da kanadische Notare nicht in jedem Fall deutschen Notaren oder Konsularbeamten gleich gestellt sind, muss Ihr Dokument zuvor von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung legalisiert werden.

Legalisation von Dokumenten, die durch einen Notary Public bestätigt sind

Das deutsche Generalkonsulat in Toronto kann kanadische Gerichtsdokumente, z.B. Scheidungsurteile, legalisieren.

Legalisation kanadischer Gerichtsdokumente

Nur von RCMP Ottawa ausgestellte Führungszeugnisse können durch das Department of Foreign Affairs (Global Affairs) in Ottawa vorbeglaubigt („authenticated“) und somit legalisiert werden. Weitere…

Legalisation kanadischer polizeilicher Führungszeugnisse

Documents can only be legalized at the German Consulate in Toronto or Vancouver if they have been authenticated first. Please refer to this list to find out which is the competent Canadian authority…

Authentication/Vorbeglaubigung

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