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Legalisation kanadischer Urkunden und Dokumente - Verfahren
Kanadische Urkunden müssen zunächst von kanadischen Behörden vorbeglaubigt („authenticated“) werden bevor Sie vom deutschen Generalkonsulat in Toronto oder Vancouver legalisiert werden können.

- Legalisationen werden im Deutschen Generalkonsulat Toronto und Vancouver vorgenommen.
Legalisationen können in Toronto und Vancouver bearbeitet werden. Die Zuständigkeit des jeweiligen Generalkonsulats richtet sich danach, aus welchem Konsularbezirk die Urkunde stammt.
Konsularbezirk Generalkonsulat Toronto:
Provinzen Manitoba, New Brunswick, Neufundland und Labrador, Nova Scotia, Ontario, Prinz-Edward-Island, Quebec und Territorium Nunavut.
Konsularbezirk Generalkonsulat Vancouver:
British Columbia, Alberta, Saskatchewan, Northwest Territories, Yukon.
- 1. Schritt: Beschaffung der Überbeglaubigung bei der zuständigen kanadischen Behörde
Die Überbeglaubigung (z.T. auch als Vorbeglaubigung bezeichnet; im Englischen “authentication„) des Dokuments holen Sie bitte zuerst selbstständig in den einzelnen Provinzen, in denen die Urkunde ausgestellt/unterschrieben wurde, ein. Falls Sie die Überbeglaubigung von Deutschland aus einholen, legen Sie bitte einen Begleitbrief für die kanadische Behörde bei, in dem um Weiterleitung an das Deutsche Generalkonsulat Toronto/Vancouver gebeten wird.
Welche kanadische Behörde ist zuständig?
Bitte achten Sie in jedem Fall darauf, dass die Mitarbeiter des kanadischen Außenministeriums die Überbeglaubigung handschriftlich unterschreiben. Erklären Sie den Mitarbeitern der zuständigen Stelle, dass die Beglaubigung zur Vorlage bei der deutschen Auslandsvertretung dient. Eine elektronische Signatur, die vor allem auf den Personenstandsurkunden verwendet wird, wird im deutschen Rechtsverkehr nicht anerkannt und kann daher von der deutschen Auslandsvertretung nicht legalisiert werden.
Bitte weisen Sie in Ihrem Schreiben an die kanadische Behörde darauf hin, dass das überbeglaubigte Dokument nur zusammen mit Ihrem Begleitschreiben an das Deutsche Generalkonsulat Toronto/Vancouver weitergeleitet werden soll.
Die Überbeglaubigung kann nicht durch die deutsche Auslandsvertretung eingeholt werden.
- 2. Schritt: Legalisation Ihres Dokuments durch das Generalkonsulat Toronto
a) Persönlich |
Nach vorheriger Terminbuchung (siehe unten) können Sie (oder ein von Ihnen beauftragter Vertreter) mit dem originalen überbeglaubigten Dokument beim Deutschen Generalkonsulat Toronto/Vancouver vorsprechen und das Dokument legalisieren lassen. In diesem Fall können Sie das legalisierte Dokument nach Ihrem Termin mitnehmen. Die Gebühren (siehe Tabelle unten) sind zahlbar in bar (kanadische Dollar) oder Visa/Mastercard (kanadische oder deutsche Kreditkarte). Bis zu 5 Dokumente können im Rahmen eines Termins legalisiert werden, bei mehr Dokumenten buchen Sie bitte entsprechend mehr Termine.
b) Postverfahren |
Überbeglaubigte Dokumente können per Post nach Toronto/Vancouver zur Legalisation eingesandt werden. Die legalisierten Dokumente können wir nach Kanada oder Deutschland schicken.
Erforderliche Unterlagen | ||
1 | Das überbeglaubigte Dokument | Das Dokument und die Überbeglaubigung müssen als Original vorliegen. |
2 | Anschreiben | Einschließlich Name, Adresse, Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse des Absenders (für Rückfragen) |
3 | Gebühren für die Legalisation (siehe Tabelle unten) |
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4 | Briefumschlag für die Rücksendung bzw. Versand über einen Kurier nach Deutschland |
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Hinweis: Dokumente, die ohne Überbeglaubigung, Anschreiben, Gebühren (ausschließlich money order oder bank draft) oder Rückumschlag eingeschickt werden, können nicht bearbeitet werden.
Für Versand nach Deutschland |
Beim Versand der Dokumente nach Deutschland kann Ihnen auf Wunsch die Gebühr für die Legalisation sowie die Versandgebühr per Kostenrechnung in Rechnung gestellt werden. Bitte erklären Sie in Ihrem Anschreiben, welche Option Sie für den Versand nach Deutschland wählen und dass Sie die entstehenden Gebühren und Auslagen für die Legalisation sowie den Versand übernehmen werden.
Achtung! Kostenrechnungen können nur für die Legalisationsgebühr allein oder Legalisationsgebühr plus Versandgebühr ausgestellt werden.
Optionen für den Versand des legalisierten Dokuments nach Deutschland:
A | Versand über die Dienstpost | 10 EUR | Bitte beachten Sie, dass Dienstpost nach Deutschland nur alle zwei Wochen versandt wird und daher mit einer Bearbeitungs- und Versandzeit von bis zu 4 Wochen gerechnet werden muss. |
B | Versand über FedEx (nur am Generalkonsulat Toronto) | 65 EUR | |
C | Adressierter, frankierter Umschlag | abhängig vom Anbieter | Vom Absender selbst zu stellen. In diesem Fall wird Ihnen nur die Gebühr für die Legalisation berechnet. |
Bearbeitungszeit für eingesandte Legalisationsanfragen beträgt ca. 2 Wochen plus Postlaufzeit. Wir möchten Sie bitten, innerhalb dieser Zeit von Nachfragen zum Sachstand abzusehen. Die Bearbeitung unvollständiger Legalisationsanfragen (z.B. fehlende oder fehlerhafte Überbeglaubigung, fehlender Rückumschlag etc.) dauert länger. Es gibt keine Möglichkeit, die Legalisation im Expressverfahren zu bearbeiten.
- Gebühren:
Art der Urkunde | Beispiel | Gebühr |
Personenstandsurkunden |
| C$40.00 pro Urkunde |
alle anderen Urkunden und Dokumente |
| C$70.00 pro Urkunde |
- Bei Einsendung per Post: Falls sich der Wechselkurs zwischen Einsendung der Unterlagen und deren Bearbeitung leicht ändert, wird keine Differenz erstattet/nachgefordert. Dies ermöglicht das schriftliche Verfahren.
Für im Postversand verlorene Dokumente kann keine Haftung übernommen werden.
Terminbuchung
Bitte beachten Sie, dass Sie für alle konsularischen Dienstleistungen an den Generalkonsulaten in Toronto und Vancouver einen Termin auf unserer Webseite buchen müssen.
Bitte nutzen Sie dieses Kontaktformular für Fragen in konsularischen Angelegenheiten.