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Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Der letzte Termin für die Stellung eines Antrags auf Eintragung ins Wählerverzeichnis ist Sonntag, der 02. Februar 2025! Deutsche, die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, müssen dies zunächst beantragen. Die Wahlbekanntmachung für Deutsche im Ausland finden Sie hier.
Die deutschen Auslandsvertretungen in Kanada bieten kurzfristig Sonderkuriersendungen für die Rücksendung von Wahlbriefen nach Deutschland an. Dies kann über die persönliche Abgabe der Wahlbriefe bei der Botschaft in Ottawa sowie bei den Generalkonsulaten in Montreal, Toronto und Vancouver erfolgen.
Nähere Informationen zu dem Verfahren und Fristen finden Sie hier