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Bundestagswahl 2025 - Rücksendung von Wahlbriefen nach Deutschland

22.01.2025 - Artikel

Briefwahl
Briefwahl © colourbox

Wie Sie wissen, sind die Fristen für die Briefwahl aus dem Ausland 2025 sehr knapp.

Für die Teilnahme an der Bundestagswahl wird deshalb ausdrücklich empfohlen, alle privaten und kommerziellen Möglichkeiten der Mitnahme und Versendung von Wahlunterlagen zu prüfen.

Sollten Sie sich noch nicht ins Wählerverzeichnis Ihrer zuständigen Wahlbehörde in Deutschland eingetragen haben, raten wir Ihnen dringend, dies umgehend zu tun.

Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundeswahlleiterin: www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/briefwahl

Das Auswärtige Amt und die deutschen Auslandsvertretungen in Kanada bieten die Nutzung des amtlichen Kurierdienstes (Zusendung Wahlunterlagen) und eines Sonderkuriers (Rücksendung) an. In beiden Fällen werden die Sendungen vom / zum deutschen Wahlamt über das Auswärtige Amt Berlin abgefertigt.

Dies ist nur sinnvoll, wenn Sie keine schnelleren Möglichkeiten durch private kommerziellen Kurierdienste oder persönliche Mitnahme haben.

Es ist nicht absehbar, wann Briefwahlunterlagen aus Deutschland bei den Auslandsvertretungen eingehen. Das hängt vom Versand durch die jeweiligen Wahlämter ab – die Unterlagen können jedoch frühestens am 04. Februar versandt werden.

Wenn Sie die Wahlunterlagen an eine der deutschen Auslandsvertretungen schicken lassen, nutzen Sie bitte folgende Anschrift:

Auswärtiges Amt
Botschaft Ottawa oder GK Montreal oder GK Toronto oder GK Vancouver
Kurstraße 36
10117 Berlin

WICHTIG: Bitte weisen Sie Ihr zuständiges Wahlamt darauf hin, dass man Ihren Wahlbrief in einen Umschlag mit der Adresse des Auswärtigen Amts (s.o.) steckt und versendet.

Wir müssen hier noch einmal darauf hinweisen, dass nicht vorhersehbar ist, wann Sendungen, die Briefwahlunterlagen enthalten könnten, bei den Auslandsvertretungen eingehen werden. Wir bitten um Verständnis, dass entsprechende Nachfragen leider nicht beantwortet werden können.

Es ist gelungen, kurzfristig Sonderkurierdienste für die Rücksendung von Wahlbriefen nach Deutschland zu ermöglichen.

Die Abgabe ausgefüllter Briefwahlunterlagen ist ausschließlich persönlich durch die Wahlberechtigten selbst bei den untenstehenden Auslandsvertretungen möglich, da eine Haftungsausschluss-Erklärung unterschrieben werden muss. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können von den Auslandsvertretungen nur unter gleichzeitiger Vorlage der Haftungsausschluss-Erklärung zur Nutzung des amtlichen Kurierweges angenommen werden. Einen Vordruck erhalten Sie bei Ihrer Vorsprache an der Auslandsvertretung.

Abgabefristen

Botschaft Ottawa

Abgabe bis: Dienstag, der 18. Februar bis 12:00 Uhr (Abgabe an der Pforte direkt am Haupteingang)

Anschrift: 1 Waverley Street, Ottawa, ON K2P 0T8

Wahlunterlagen können Montag bis Donnerstag zwischen 8.00 und 16.15 Uhr, am Freitag zwischen 8.00 und 09:00 Uhr.

Generalkonsulat Vancouver

Abgabe bis: Freitag, der 14. Februar bis 12:00 Uhr (Abgabe auf der 7. Etage an der Pforte des Generalkonsulats)

Anschrift: 999 Canada Place, Suite 704, Vancouver, V6C 3E1

Wahlunterlagen können Montag bis Donnerstag zwischen 8.30 und 16.00 Uhr, am Freitag zwischen 8.30 und 12.00 Uhr abgegeben werden.

Generalkonsulat Toronto

Abgabe bis: Mittwoch, 19. Februar, bis 12:00 Uhr (Abgabe auf der 25. Etage bei dem Eingang zum Warteraum)

Anschrift: 2 Bloor Street E, 25th floor, Toronto, Ontario, M4W 1A8

Unterlagen, die bis Dienstag, den 18.02. um 12:00 Uhr abgegeben werden, werden am 19.02. in den Postversand in Deutschland gegeben. Unterlagen, die bis 19.02. um 12:00 Uhr abgegeben werden, werden voraussichtlich an Freitag, dem 21.02. in den Postversand in Deutschland gegeben.

Wahlunterlagen können Dienstag bis Donnerstag zwischen 09.00 und 16.00 Uhr, am Freitag von 8.30 bis 13.00 Uhr abgegeben werden. An Montag, dem 17.02. ist das Generalkonsulat Toronto feiertagsbedingt geschlossen (Family Day).

Generalkonsulat Montreal

Abgabe bis: Montag, der 17. Februar bis 10.00 Uhr (Abgabe an der Pforte in der 43. Etage)

Anschrift: 1250 Boulevard René Lévesque Ouest, Suite 4315, Montréal, Québec, H3B4W8

Wahlunterlagen können Montag bis Donnerstag zwischen 8.00 und 16.30 Uhr, am Freitag zwischen 8.00 und 14.00 Uhr abgegeben werden.


Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Provinz Ihres Wohnsitzes.

Bitte beachten sie, dass Wahlunterlagen nicht bei den deutschen Honorarkonsuln eingereicht werden können.

Zu spät eingehende Wahlunterlagen können für den Sonderkurier nicht berücksichtigt werden und werden mit dem nächsten regulären Kurier der Auslandsvertretung nach Deutschland übermittelt. Der nächste reguläre Kurier könnte jedoch erst nach dem amtlich festgelegten Wahltermin in Deutschland eintreffen.

Die Sendungen der deutschen Auslandsvertretungen werden gesammelt an die Poststelle des Auswärtigen Amtes in Berlin versendet, und dort in die reguläre deutsche Post gegeben.

Bei Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs ist die Haftung des Auswärtigen Amts für Verlust, Beschädigung oder verzögerte Beförderung oder Zustellung der Wahlunterlagen ausgeschlossen. Eine Nachverfolgung der Sendung ist nicht möglich.

Für schnellstmöglichen Erhalt von Informationen zu anstehenden Wahlen empfehlen wir die Eintragung in der Deutschenliste ELEFAND sowie das Abonnement unseres Newsletters

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