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Mitbenutzung des Kuriers des Auswärtigen Amts - Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin am 11. Februar 2024

22.12.2023 - Artikel

Der Wahlbeauftragte des Landes Berlin hat bekannt gegeben, dass die Versendung der Briefwahlunterlagen an die betroffenen Wahlberechtigten im Ausland voraussichtlich nach dem 8. Januar 2024 erfolgen wird. Bei entsprechend frühzeitiger Antragstellung können Wahlberechtigte im Ausland mit einer Versendung der Briefwahlunterlagen durch die Wahlämter ab diesem Tag rechnen.

Gemäß § 28 Abs. 4 Satz 3 BWO übersendet das Wahlamt die Briefwahlunterlagen mit Luftpost, wenn der/die Wahlberechtigte aus einem außereuropäischen Gebiet wählen will. Der Kurierweg über das Auswärtige Amt, der grundsätzlich allen deutschen Behörden offensteht, kann auch von Wahlämtern zur Übermittlung von Briefwahlunterlagen an wahlberechtigte Deutsche im Ausland benutzt werden. Voraussetzung ist, dass die Wahlberechtigten diesen Weg vorher mit dem Bezirkswahlamt und der zuständigen Auslandsvertretung absprechen.

Dies bedeutet, dass Sie bei dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Übersendung der Briefwahlunterlagen bereits die Adresse der Auslandsvertretung in Ottawa, Toronto oder Vancouver angeben, über die Sie die Wahlunterlagen erhalten möchten. Gleichzeitig sollten Sie eine Email an die korrespondierende Auslandsvertretung schicken, damit man Sie bei Eingang der Unterlagen schnell informieren kann.

Die Wahlunterlagen müssen sich in einem gesonderten und verschlossenen Umschlag befinden, der deutlich als Wahlsache gekennzeichnet ist und den Namen des/der Wahlberechtigten enthält. Dieser Umschlag wird verschlossen in einem weiteren Briefumschlag mit folgender Adressierung durch die Wahlämter versendet und für den Versand innerhalb Deutschlands ausreichend frankiert:

Auswärtiges Amt für Botschaft Ottawa (oder Generalkonsulat Toronto oder Vancouver)

Kurstraße 36

10117 Berlin

Darauf müssen die Wahlberechtigten, die die Wahlunterlagen über den Kurierweg an die Auslandsvertretung übersandt bekommen möchten, ihr Wahlamt unbedingt selbst hinweisen. An der entsprechenden Auslandsvertretung werden die Sendungen zur persönlichen Abholung durch die Wahlberechtigten bereitgelegt und der oder die Wahlberechtigte darüber benachrichtigt (bitte bei der Kontaktaufnahme vorab bereits eine Email-Adresse zur Benachrichtigung angeben).

Auch für die Rücksendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen durch den Wähler an das Bezirkswahlamt steht wegen der kurzen Fristen die Mitbenutzung des Kurierwegs offen. Die Auslandsvertretungen bzw. das Auswärtige Amt übernehmen aber keine Haftung für Verlust, Beschädigung oder verzögerte Beförderung oder Zustellung der Wahlunterlagen. Auch eine Nachverfolgung der Sendung ist nicht möglich. Dazu füllen Sie bitte mit der Abgabe/Übersendung Ihrer Wahlunterlagen diese Ausschlusserklärung aus:
Haftungsausschluss Kuriermitbenutzung PDF / 242 KB

Der Kurierweg ist nicht unbedingt schneller ist als der gewöhnliche Postweg. Es besteht daneben auch die Möglichkeit, sich für die Korrespondenz mit Wahlämtern selbst und auf eigene Kosten privater Kurierdienste zu bedienen.

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