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Landesspezifische Besonderheiten bei der Rechtsverfolgung bzw. -wahrung in Québec und den Maritimen Provinzen

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Bitte beachten Sie:

Diese Angaben erfolgen aufgrund von Informationen, die den deutschen Auslandsvertretungen in Kanada zum Zeitpunkt der Abfassung vorlagen. Die Angaben erfolgen unverbindlich und ohne Gewähr. Der Mandant hat für alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit dem erteilten Mandat selbst aufzukommen.

1. Allgemeine Informationen

Die Rechtsetzung findet in erster Linie auf Provinzebene statt. Das Rechtssystem in der Provinz Québec ist kontinentaleuropäisch geprägt, das Rechtssystem der Atlantikprovinzen lehnt sich an das britische „common law“ an.

Auch das Standesrecht der Anwälte ist je nach Provinz verschieden. Jede Provinz verfügt über eine eigene Anwaltskammer. In der Provinz Québec gibt es zusätzlich noch eine Notarkammer; eine Doppelzulassung als Rechtsanwalt und Notar ist nicht möglich.

Grundsätzlich erstreckt sich die Anwaltszulassung nur auf die Gerichte der jeweiligen Provinz sowie auf die Bundesgerichte.

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2. Anwaltszwang

Auch wenn in der Regel kein Anwaltszwang besteht, empfiehlt sich die Beauftragung eines in der jeweiligen Provinz zugelassenen Rechtsanwaltes. Juristische Personen müssen sich von einem Anwalt vertreten lassen.

3. Kosten

Es gibt drei Modelle, nach denen sich kanadische Rechtsanwälte bezahlen lassen. In der Regel erfolgt die Abrechnung des Anwalts auf Stundenbasis nachdem vorab ein Anwaltsvorschuss gezahlt wurde. Dieser Vorschuss wird berechnet auf der Grundlage der Stundenzahl in vergleichbaren Fällen. Das Stundenhonorar ist abhängig von den Berufserfahrungen eines Anwalts, die Gebührenspanne reicht von 70 $ bis über 500 $ pro Stunde.
Eine andere Möglichkeit ist die Vereinbarung eines Erfolgshonorars, das in der Regel 15% - 30 % des Streitwerts beträgt. Es gibt des weiteren die Möglichkeit, einen Festpreis zu vereinbaren bzw. für bestimmte überschaubare Leistungen Pauschalsätze berechnen.

Jeder Angeklagte hat Anspruch auf anwaltliche Vertretung. Es besteht die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe für Personen mit niedrigem Einkommen, um sich anwaltlich vor Gericht vertreten zu lassen. Sie wird zumeist in Form einer Bescheinigung gewährt, die die Übernahme der Anwaltskosten für eine bestimmte Stundenzahl bestätigt. Wird dringend ein Anwalt für einen bevorstehenden Gerichtstermin benötigt, kann Personen mit geringem Einkommen und ohne Anwalt in einigen Provinzen kurzfristig rechtliche Beratung über das Programm des sogenannten „duty counsel“ zur Verfügung gestellt werden. „Duty counsel“ wird in allen Provinzen vor allem in strafrechtlichen und familienrechtlichen Angelegenheiten gewährt.

Telefonisch Rechtsberatung durch einen Anwalt für bis zu 20 Minuten wird erteilt unter der gebührenfreien Nummer:
1-800-668-8258

Informationen zu den einzelnen Programmen der Rechtskostenhilfe finden sich auf den folgenden Webseiten der einzelnen Provinzen:

Québec: www.csj.qc.ca/commission-des-services-juridiques
Nova Scotia: www.nslegalaid.ca
New Brunswick: www.legalaid.nb.ca/en/index.php
Prince Edward Island: www.gov.pe.ca/jps

Unter dem folgenden Link kann eine Datenbank zur Suche nach einem Strafrechtsanwalt in Kanada abgerufen werden:
www.criminallawyers.ca

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