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Reisen mit Haustieren

Reisender Hund, © colourbox
Die Einreise mit Haustieren in die EU unterliegt Beschränkungen, welche die Verbreitung von ansteckenden Krankheiten verhindern sollen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt, welche Regeln für Ihre Haustiere gelten.
Informationen zu den Regelungen zur Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen in die Europäische Union finden Sie auf der Webseite des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sowie auf der Webseite vom Zoll.
Reisen mit bzw. Handel von Hunden, Katzen und Frettchen (Heimtieren) in/durch die Bunderepublik Deutschland
Bei der Einreise von Heimtieren nach Deutschland sind Reiseverkehr und Handel zu unterscheiden. Ziel der Bestimmungen sowohl für den Reiseverkehr als auch für den Handel ist der Schutz vor der Einschleppung und der Verbreitung der Tollwut.
Merkblatt Hunde, Katze, Frettchen
Reisen mit Heimvögeln in/durch die Europäische Union
Die Einreise mit Heimvögeln aus Ländern außerhalb der EU (Drittländer) erfolgt unter kontrollierten Bedingungen, um eine Einschleppung und Ausbreitung der aviären Influenza (AI) zu verhindern.
Reisen mit anderen Haustierarten in/durch die Europäische Union
Vor der Ein- oder Durchfuhr anderer Tiere als Hunde, Katzen und Frettchen oder Vögel in die Bundesrepublik Deutschland ist zunächst zu prüfen, ob tierseuchenrechtliche Erfordernisse erfüllt werden müssen. Darüber hinaus müssen eventuelle Artenschutzerfordernisse beachtet werden.
Weitere Informationen
Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der auf dieser Seite angeführten Informationen, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden.
Wenn Sie über ein anderes Land nach Deutschland einreisen, erkundigen Sie sich bitte bei den Auslandsvertretungen oder den sonst zuständigen Behörden nach den Anforderungen des betreffenden Staates.
Verbindliche Auskünfte können Ihnen nur das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, die obersten Veterinärbehörden der Bundesländer, der Zoll bzw. das Bundesamt für Naturschutz erteilen. Weiterführende Informationen erhalten Sie insbesondere unter den folgenden Links: