Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Einreise mit minderjährigen Kindern

Familie

Familie, © www.colourbox.com

Artikel

Reisen minderjähriger Kinder über die deutsche Grenze

Minderjährige Kinder, die nach Deutschland einreisen oder ausreisen möchten, müssen beim Grenzübertritt einen gültigen Reisepass vorlegen. Kinderausweise werden nicht mehr ausgestellt, können aber bis zum Ablauf der Gültigkeit noch genutzt werden.

Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind seit dem 26. Juni 2012 aufgrund europäischer Vorgaben ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Kinder müssen bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.

Bitte beachten Sie:

Minderjährige Kinder, die unbegleitet nach Deutschland ein- oder ausreisen möchten, müssen eine beglaubigte Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen.

Für minderjährige Kinder, die nur mit einem von mehreren Erziehungsberechtigten nach Deutschland ein- oder ausreisen möchten, wird eine Zustimmungserklärung des anderen Erziehungsberechtigten dringend empfohlen.

http://www.bundespolizei.de (Information of the German Federal Police regarding traveling children - in German language only)

Reisen minderjähriger Kinder über die kanadische Grenze

Minderjährige Kinder, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, die unbegleitet oder nur in Begleitung eines von mehreren Erziehungsberechtigten nach Kanada einreisen oder aus Kanada ausreisen möchten, müssen eine beglaubigte Zustimmungserklärung des/der nicht mitreisenden Erziehungsberechtigten vorlegen können.

Mehr hierzu (in englischer Sprache):

http://www.cic.gc.ca/english/visit/minors.asp

Letter of Consent Template

Verwandte Inhalte

nach oben