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Formulare Namenserklärungen

Antragsformular

Antragsformular, © Colourbox.de

22.04.2025 - Artikel

Formulare

Erklärung über die Namensführung in der Ehe

Einseitige Namenserklärung nach Ehescheidung

Erklärung zur Namensführung eines minderjährigen Kindes

Erklärung zur Namensführung eines volljährigen Kindes

Erforderliche Unterlagen

Bitte beachten Sie:
Es handelt sich bei der folgenden Aufstellung um Dokumente, die im Regelfall vorgelegt werden müssen. Im Einzelfall kann die Vorlage zusätzlicher Unterlagen durch die zuständige Auslandsvertretung oder anschließend durch das zuständige Standesamt verlangt werden. Die Standesämter in Deutschland sind berechtigt, Legalisationen sowie Übersetzungen von ausländischen Urkunden zu verlangen. Die Entscheidung hierüber liegt im Ermessen des innerdeutschen Standesamtes.

Übersetzungen von ausländischen – nicht englischsprachigen – Urkunden müssen in deutscher Sprache vorgelegt werden. Ursprünglich in englischer Sprache ausgestellte Personenstandsurkunden (v.a. in tabellarischer Form) werden von vielen deutschen Standesämtern auch ohne Übersetzung in die deutsche Sprache akzeptiert. Bitte beachten Sie, dass das zuständige deutsche Standesamt ggfs. noch eine Übersetzung in die deutsche Sprache nachfordern kann.

Unsere Hinweise zur Namensführung nach deutschem Recht beziehen sich auf die häufigsten Routinefälle. Aufgrund der Komplexität des deutschen Namensrechts und der Vielfalt an möglichen Sachverhalten sind im Einzelfall Abweichungen möglich. Die Hinweise dienen lediglich zu Ihrer Orientierung und ersetzen nicht die individuelle Beratung. Die Auslandsvertretungen weisen außerdem darauf hin, dass die abschließende Entscheidung über Namenserklärungen im dafür zuständigen deutschen Standesamtes (am letzten deutschen Wohnsitz) gefällt wird. Sollte Ihr Fall in den folgenden Hinweisen nicht abgedeckt sein, wenden Sie sich bitte vorab an das für Sie zuständige deutsche Standesamt.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass sämtliche Namenserklärungen sich nur auf den Nachnamen einer Person erstrecken. Die Vornamen einer Person werden bei Registrierung der Geburt in Deutschland oder im Ausland durch die Eltern festgelegt.

  • Ausgefülltes Formular (siehe oben), noch nicht unterschrieben
  • Geburtsurkunden (bei Geburt in Kanada: „certified copy of birth registration“ bzw. „copie d'acte de naissance“, ausgestellt von der Personenstandsbehörde der jeweiligen kanadischen Provinz)
  • Ggf. Offizielle Heiratsurkunde (bei Heirat in Kanada: ausgestellt von Vital Statistics; Heiratsurkunden, die von einer religiösen Institution ausgestellt wurden, sowie der Nachweis der „solemnization of marriage“, den die Eheleute direkt bei Eheschließung erhalten, werden nicht anerkannt)
  • Gültige aktuelle Reisepässe - Personen, die (auch) deutsche Staatsangehörige sind müssen einen gültigen deutschen Reisepass oder Personalausweis vorlegen
  • Ggf. gültige Permanent Resident Card (Vorder- und Rückseite) bzw. gültiges kanadisches Visum
  • Abmeldebestätigung des letzten Wohnsitzes in Deutschland
  • Ggf. Nachweis über die Auflösung der Ehe oder die Auflösung von Vorehen (z.B. Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde)
  • Ggf. deutsche Einbürgerungsurkunde
  • Ggf. kanadische Einbürgerungsurkunde + ggf. Beibehaltungsgenehmigung

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