bitte beachten Sie, dass aufgrund des Ausbruchs von Covid-19 die Rechts- und Konsularabteilungen der deutschen Auslandsvertretungen in Kanada in der aktuellen Situation ihre Dienstleistungen derzeit nur eingeschränkt anbieten können.
Wir wollen Sie und unsere Mitarbeiter bestmöglich schützen. Zum Schutz Ihrer Gesundheit wurden die folgenden organisatorischen und sanitären Maßnahmen ergriffen, die für den Besucherverkehr an den Generalkonsulaten in Toronto und Vancouver gelten.
Was muss ich bei einem persönlichen Termin beachten?
- Es erhalten nur gesunde Personen Einlass in das Generalkonsulat. Sofern Sie sich krank fühlen (Fieber, Husten, Schnupfen) nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
- Im Besucherraum des Generalkonsulats gilt eine Maskenpflicht. Bitte bringen Sie ihre eigene Mund-Nase-Bedeckung („community mask“) zum Termin mit. Falls Sie es wünschen, können Sie Ihren eigenen Kugelschreiber (schwarze Farbe) und Handschuhe mitbringen.
- Bitte beachten Sie im Besucherbereich die Regeln für einen Mindestabstand von 1,5m zu anderen Personen. Um diesen Abstand zu gewährleisten, haben wir das Besucheraufkommen reduziert.
- Erscheinen Sie bitte frühestens 10 Minuten vor Ihrem gebuchten Termin. Wir bitten um Verständnis, wenn es aufgrund der Abstandsregeln zu vorübergehenden Wartezeiten vor Einlass in den Konsularbereich kommen kann.
- Für den Termin erhalten nur die Antragsteller Zutritt, Begleitpersonen sind grundsätzlich nicht gestattet. Bei Minderjährigen erhalten die Inhaber der elterlichen Sorge Zutritt, bei Hilfsbedürftigen darf eine Begleitperson mitkommen.
Für folgende Dienstleistungen können Sie einen Termin über unser Terminvergabesystem buchen:
- Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses
- Anträge auf Ausstellung von Personalausweisen
- Mit Aufhebung der EU-Einreisebeschränkungen: Anträge auf Erteilung eines Visums*
- Beglaubigungen von Unterschriften (sofern die deutsche Behörde die Abgabe vor einer deutschen Stelle verlangt, z.B. in Grundbuchangelegenheiten oder Erbausschlagungserklärungen)
- Abholung von Urkunden (Beibehaltungsgenehmigungen)
- Grenzübertrittsbescheinigung
- Urnenbescheinigungen
- Übersetzung von Führerscheinen
Folgende Dienstleistungen werden derzeit nicht bei persönlicher Vorsprache, sondern nur auf dem Postweg angeboten:
- Legalisation von kanadischen Urkunden und Dokumenten
- Beglaubigung von Fotokopien
- Anträge auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit*
- Anträge auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit* - Rentenangelegenheiten
- Abgabe von Verpflichtungserklärungen
- Allgemeine Beratungen
* Dienstleistung wird nur am deutschen Generalkonsulat Toronto angeboten.
Falls Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen möchten, kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular. Termine werden individuell vereinbart, eine Buchung über das Online-Terminvergabesystem ist nicht möglich.
Sollten Sie eine Dienstleistung benötigen, die hier nicht erfasst ist, kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular:
Kunden, die in der Vergangenheit einen Visatermin gebucht aber nicht wahrgenommen haben, ohne den Termin zu stornieren, werden automatisch an der Buchung weiterer Termine gehindert. Sollte dies der Fall sein, melden Sie sich über unser Kontaktformular unter Angabe der folgenden Informationen: Ihr Name und Geburtsdatum, Datum und Zeit Ihres ursprünglichen Termins, sowie der Grund, weshalb Sie den Termin verpasst haben.
Im Rahmen von wöchentlichen Konsularsprechtagen können Antragstellerinnen und Antragsteller aus dem Großraum Ottawa (National Capital Region of Ottawa sowie die umliegenden Counties (Verwaltungseinheiten) Lanark; Leeds and Grenville; Prescott and Russell; Renfrew; Stormont, Dundas and Glengarry) ihren Antrag auf erneute Ausstellung eines Reisepasses (Wiederholungsantrag) bei der Botschaft Ottawa stellen.
Termine zur Beantragung können telefonisch unter (613) 232-1101 vereinbart werden.
Hinweise zur Nutzung unseres Online-Terminvergabesystems:
Sobald Sie einen Termin gebucht und Ihre korrekte Email-Adresse angegeben haben, erhalten Sie eine automatisch generierte Bestätigungsemail. Sollten Sie eine solche Email nicht erhalten, können Sie davon ausgehen, dass der Termin nicht gebucht wurde.
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Falls Sie einen gebuchten Termin nicht wahrnehmen können: Bitte stornieren Sie umgehend - bevor Sie einen neuen Termin buchen - den gebuchten Termin, um anderen Kunden eine Buchung zu ermöglichen. Bitte beachten Sie, dass das Generalkonsulat sich das Recht vorhält, Ihnen weitere Termine zu verwehren, wenn Sie zu einem nicht stornierten Termin nicht erscheinen.
Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich.
Bitte erscheinen Sie wegen der erforderlichen Sicherheitsprüfung am Einlass spätestens 15 Minuten vor Beginn Ihres gebuchten Termins.
Sollten Sie Ihr Anliegen nicht im Angebot des Terminvergabesystems finden oder Fragen dazu haben, in welcher Kategorie ein Termin zu buchen ist, wenden Sie sich bitte telefonisch oder schriftlich an das Generalkonsulat.
Weitere Informationen
Wir sind zur Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen verpflichtet. Dies dient der Sicherheit unserer Besucher und Mitarbeiter. Wir bedauern eventuelle Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.