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Allgemeine Informationen zu Pass- und Personalausweisen

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Zur Beantragung von deutschen Ausweisdokumenten (Reisepässe und Personalausweise) müssen alle Antragsteller persönlich bei einer deutschen Auslandsvertretung vorsprechen. Eine schriftliche Beantragung auf dem Postweg ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie, dass zur Passbeantragung unbedingt vorab ein Termin vereinbart werden muss. Da die Generalkonsulate Toronto und Vancouver so viele Termine wie möglich zur Verfügung stellen möchten und dementsprechend eng planen, können Anträge von Personen, die ohne Termin erscheinen, nicht entgegengenommen werden - auch wenn diese Personen eine lange Anreise hatten. Sollten Sie aufgrund eines unvorhergesehenen Notfalls dringender einen Termin benötigen, so wenden Sie sich bitte direkt an das für Ihren Wohnort zuständige Generalkonsulat.

Wir weisen darauf hin, dass die Passantragstellung direkt bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung erfolgen muss. Die Einschaltung eines kostenpflichtigen Dienstleistungsbüros ist nicht erforderlich, weder für das Antragsverfahren noch für Fragen zu Ihrer Staatsangehörigkeit. Sie finden alle notwendigen Informationen auf dieser Webseite. Im Falle von weiteren Fragen können Sie sich an Ihre Auslandsvertretung wenden.

Die Gültigkeitsdauer des biometrischen Reisepasses beträgt bei Antragstellern unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie, dass die deutschen Auslandsvertretungen in Kanada keine Anfragen zum Bearbeitungsstand von beantragten Reisepässen erteilen können.

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