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Passverlust / Personalausweisverlust

Artikel

Sie sind auf Reisen und haben Ihren Reisepass oder Personalausweis verloren?

Reisepassverlust

Wenn Sie außerhalb der Dienstzeiten einen „Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland“ benötigen, nehmen Sie zunächst Kontakt zu der Fluggesellschaft auf, mit der Sie nach Deutschland zurückreisen. Bisweilen akzeptiert die Fluggesellschaft auch Ihren deutschen Personalausweis zur Beförderung nach Deutschland. Sollte dies nicht der Fall sein, verschieben Sie Ihren Rückflug bitte auf einen späteren Zeitpunkt .

Informieren Sie die für Ihren Aufenthaltsort zuständige Auslandsvertretung per Kontaktformular (Kontakt zu den deutschen Vertretungen in Kanada), dass Sie am nächsten Wochentag zu den Öffnungszeiten dort vorsprechen werden.

Sofern Sie sich an einem Ort befinden, an dem ein Honorarkonsul/eine Honorarkonsulin tätig ist, setzen Sie sich bitte auch zuerst wieder mit der zuständigen Auslandsvertretung (Generalkonsulat Toronto oder Vancouver) in Kontakt.

Reiseausweis zur Rückkehr

Koffer packen
ILLUSTRATION - Eine junge Frau packt am 01.12.2016 in einem Wohnzimmer in Hamburg ihren Koffer und packt den Reisepass ein (gestellte Szene). Foto: Christin Klose | Verwendung weltweit © dpa Themendienst

Ein Reiseausweis kann schnell und gegen geringe Gebühr ausgestellt werden. Er ist nur zur direkten Rückkehr nach Deutschland geeignet und längstens einen Monat gültig.

Achtung:

Wenn Sie nicht direkt nach Deutschland fliegen, sondern eine Zwischenlandung in einem anderen Land haben, informieren Sie sich unbedingt bei der Fluggesellschaft darüber, ob die Reise mit einem Reiseausweis („emergency travel document“) erlaubt ist. Falls nein lesen Sie unter Punkt 4 wie Sie einen vorläufigen Reisepass erhalten.

Wie bekomme ich einen Reiseausweis?

Bitte kommen Sie nach erfolgreicher Kontaktaufnahme zur Auslandsvertretung mit folgenden Unterlagen:

Auf Reisen steht Ihnen nicht immer ein Drucker zur Verfügung. Sie können das Antragsformular und die Passverlustanzeige selbstverständlich auch bei ihrer Auslandsvertretung erhalten.

Wie schnell bekomme ich den Reiseausweis?

Üblicherweise kann ein Reiseausweis am gleichen Tag ausgestellt werden. Sollten Sie allerdings über keinen geeigneten Nachweis zur Identität und Staatsangehörigkeit verfügen, kann es länger dauern.

Was tun am Wochenende oder Feiertag?

Sie wollen fliegen, bevor die Auslandsvertretung wieder öffnet? Rufen Sie unseren Bereitschaftsdienst an.

Grundsätzlich erfolgt die Ausstellung eines Reiseausweises zur Rückkehr am nächsten Werktag.

Reiseausweis nicht möglich

Wenn Sie nicht direkt nach Deutschland zurück reisen, oder Ihre Flugverbindung keinen Reiseausweis zulässt, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Hierzu kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Auslandsvertretung über unser Kontaktformular. Da vor Ausstellung des vorläufigen Reisepasses die Zustimmung der Passbehörde an Ihrem Wohnort eingeholt werden muss, kann die Ausstellung nicht immer am gleichen Tag erfolgen, sondern sich verzögern.

Sie haben Ihren Personalausweis verloren?

Melden Sie den Verlust bitte zu Ihrem eigenen Schutz unverzüglich Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde.

Ist die Online-Ausweisfunktion (ab 2017 ausgestellte Personalausweise haben immer eine eID) eingeschaltet, müssen Sie diese bei Diebstahl oder Verlust unverzüglich sperren lassen. Dies ist bei der telefonischen Sperrhotline oder bei einer Personalausweisbehörde möglich.

Telefonische Sperrhotline

Die telefonische Sperrhotline ist täglich rund um die Uhr unter der aus dem deutschen Fest- oder Mobilfunknetz gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar.

Aus dem Ausland wählen Sie bitte +49 116 116 oder +49 30 40 50 40 50 (gebührenpflichtig). Bitte beachten Sie, dass einige Länder eine andere Landesvorwahl für Deutschland nutzen. Eine Liste der Auslandsvorwahlen finden Sie auf der Internetseite des Vereins SPERR- NOTRUF 116 116 e. V.

Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.

Der Online-Ausweis wird umgehend gesperrt.

Solange der Online-Ausweis gesperrt ist, kann er nicht verwendet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite www.personalausweisportal.de

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