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Beglaubigung von Kopien
![Beglaubigung © colourbox Foto eines Stempels](/blob/292/1d405f76d7ae8e678c7864e62790f650/loading-data.gif)
Beglaubigte Kopien können durch Konsularbeamte oder Honorarkonsuln bei Vorlage des Originals gefertigt werden, wenn das entsprechende Dokument für den Gebrauch in Deutschland bestimmt ist.
Persönliche Vorsprache (nur mit vorheriger Terminbuchung) | Auf dem Postweg |
Bitte bringen Sie mit:
| Bitte senden Sie uns:
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Plus:
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Gebühren pro Dokument: siehe Gebührentabelle | |
Bei persönlicher Vorsprache (siehe oben):
| Auf dem Postweg (siehe oben):
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Bearbeitungszeit für eingesandte Kopiebeglaubigungsanfragen beträgt ca. 1-2 Wochen plus Postlaufzeit.
Für Kopiebeglaubigungen in Renten- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (bei persönlicher Beantragung - für Deutschland) werden keine Gebühren erhoben.