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Beglaubigung von Kopien
Beglaubigte Kopien können durch Konsularbeamte oder Honorarkonsuln bei Vorlage des Originals gefertigt werden, wenn das entsprechende Dokument für den Gebrauch in Deutschland bestimmt ist.
Persönliche Vorsprache (nur mit vorheriger Terminbuchung) | Auf dem Postweg |
Bitte bringen Sie mit:
| Bitte senden Sie uns:
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Plus:
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Gebühren pro Dokument: siehe Gebührentabelle | |
Bei persönlicher Vorsprache (siehe oben):
| Auf dem Postweg (siehe oben):
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Bearbeitungszeit für eingesandte Kopiebeglaubigungsanfragen beträgt ca. 1-2 Wochen plus Postlaufzeit.
Für Kopiebeglaubigungen in Renten- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (bei persönlicher Beantragung - für Deutschland) werden keine Gebühren erhoben.