Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Beglaubigung von Kopien

Foto eines Stempels, © colourbox
Beglaubigte Kopien können durch Konsularbeamte oder Honorarkonsuln bei Vorlage des Originals gefertigt werden, wenn das entsprechende Dokument für den Gebrauch in Deutschland bestimmt ist.
Persönliche Vorsprache (nur mit vorheriger Terminbuchung) | Auf dem Postweg |
Bitte bringen Sie mit:
| Bitte senden Sie uns:
|
Plus:
| |
Gebühr: (max. 10 Seiten Fotokopien pro Set)
| Gebühr: (max. 10 Seiten Fotokopien pro Set)
|
Für Kopiebeglaubigungen in Renten- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten werden keine Gebühren erhoben.