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Beglaubigung von Kopien

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Foto eines Stempels
Foto eines Stempels © colourbox

Beglaubigte Kopien können durch Konsularbeamte oder Honorarkonsuln bei Vorlage des Originals gefertigt werden, wenn das entsprechende Dokument für den Gebrauch in Deutschland bestimmt ist.



Persönliche Vorsprache (nur mit vorheriger Terminbuchung)
Auf dem Postweg
Bitte bringen Sie mit:
  • das Original des betreffenden Dokumentes
  • keine Fotokopien (diese müssen durch die Auslandsvertretung selbst angefertigt werden)
  • die Gebühr (siehe unten)
Bitte senden Sie uns:
  • das Original des betreffenden Dokumentes
  • keine Fotokopien (diese müssen durch die Auslandsvertretung selbst angefertigt werden)
  • die Gebühr (siehe unten)
  • unterschriebener Hinweis zum Postversand

Plus:
  • Anschreiben mit Ihren Kontaktdaten (Telefon, E-mail)
  • vollständig frankierter und adressierter Rückumschlag

Gebühren pro Dokument:

siehe Gebührentabelle

Bei persönlicher Vorsprache (siehe oben):

  • zahlbar in bar (kanadische Dollar), per Visa oder Mastercard

Auf dem Postweg (siehe oben):

  • zahlbar ausschließlich per bank draft oder money order an „German Consulate General Toronto“ bzw. „German Consulate General Vancouver“ (persönliche Schecks oder Schecks mit anderen Bezeichnungen können nicht angenommen werden)

Bearbeitungszeit für eingesandte Kopiebeglaubigungsanfragen beträgt ca. 1-2 Wochen plus Postlaufzeit.

Für Kopiebeglaubigungen in Renten- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (bei persönlicher Beantragung - für Deutschland) werden keine Gebühren erhoben.


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