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Notarielle Beurkundung

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Foto eines Stempels
Foto eines Stempels © colourbox

Die Beurkundung ist die „stärkere“ Form bei der Vornahme von Rechtsgeschäften. Auch bei der Beurkundung bestätigt der Konsularbeamte die Identität des Unterzeichnenden, zusätzlich ist er aber verpflichtet, den Unterzeichnenden über die rechtliche Bedeutung und die Konsequenzen seiner Erklärung zu belehren. Beurkundungen können derzeit nur beim Generalkonsulat Toronto durchgeführt werden.
Das Generalkonsulat prüft den Sachverhalt vorab und bereitet die Urkunde vor. Diese Vorbereitung ist zuweilen aufwendig, sodass die Beurkundung selbst erst nach vorheriger Terminabsprache erfolgen kann.

Bitte wenden Sie sich deshalb immer vorab per Telefon oder Email an das Generalkonsulat, wenn eine Beurkundung nötig ist. Das Generalkonsulat wird dann im Einzelfall entscheiden, ob diese durchgeführt werden kann und welche Angaben und Unterlagen vorab benötigt werden.


Die folgenden Rechtsgeschäfte können in Toronto grundsätzlich beurkundet werden:


- eidesstattliche Versicherung (z. B. in Rentenangelegenheiten, bei Führerscheinverlust, bei Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland.)
- Antrag auf Erteilung eines Erbscheins
- Antrag auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses
- Vaterschaftsanerkennung

- Zustimmung der Mutter zur erfolgten Vaterschaftsanerkennung
- Unterhaltsverpflichtung

Das Generalkonsulat kann grundsätzlich keine Kauf- oder Schenkungsverträge, Eheverträge oder Testamente beurkunden. Wenden Sie sich in einem solchen Fall bitte an einen deutschen Notar.

Welche Unterlagen Sie zur Beurkundung mitbringen müssen, teilt Ihnen das Generalkonsulat im Einzelfall mit.


Gebühren:

siehe Gebührentabelle


Weitere Informationen

Hier finden Sie die Gebühren für Beurkundungen, Beglaubigungen u.a. Dienstleistungen auf einen Blick.

Gebühren für konsularische Dienstleistungen

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