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Führerschein
Die Generalkonsulate in Toronto und Vancouver bieten die Ausstellung einer Führerscheinbescheinigung in englischer Sprache an, die erfahrungsgemäß von den Führerscheinstellen der Provinzen als Übersetzung akzeptiert wird.
Deutscher Führerschein in Kanada
In Kanada wird der Führerschein durch die Provinzen ausgestellt. Erwerb und Anerkennung können also innerhalb Kanadas unterschiedlich sein. Inzwischen haben aber alle kanadischen Provinzen mit Deutschland eine Vereinbarung zur Anerkennung des deutschen Führerscheins getroffen.
Mit dem deutschen Führerschein kann bei touristischen bzw. Besuchsaufenthalten in Kanada je nach Provinz bis zu einer Dauer von 60 Tagen bzw. sechs Monaten gefahren werden. Die für die einzelnen kanadischen Provinzen geltenden Regeln können auf der Webseite der jeweiligen Verkehrsbehörde eingesehen werden. Vorsorglich wird Reisenden empfohlen, zusätzlich auch einen internationalen Führerschein mitzuführen (dieser kann nur vorab in Deutschland beantragt werden).
Bei längerfristigen Aufenthalten ist eine Umschreibung des deutschen Führerscheins in eine kanadische Fahrerlaubnis erforderlich. Bitte beachten Sie, dass nicht alle in Deutschland erworbenen Führerscheinklassen von den kanadischen Behörden anerkannt werden. Unter Umständen ist es notwendig, die Prüfungen für einige Führerscheinklassen in Kanada erneut abzulegen.
Bei dem Umtausch wird der deutsche Führerschein von den kanadischen Behörden einbehalten.
Zur Umschreibung ist in einigen kanadischen Provinzen eine Übersetzung Ihres deutschen Führerscheins erforderlich, die Sie bei einem örtlichen Übersetzer anfertigen lassen können. Liste anerkannter Übersetzer in Kanada
In Kanada bieten die deutschen Generalkonsulate in Toronto und Vancouver die Ausstellung einer Bescheinigung in englischer Sprache an, die erfahrungsgemäß von den Führerscheinstellen der Provinzen als Übersetzung akzeptiert wird.
In Ontario: Auch wird oft nach einer Bescheinigung über die Fahrerfahrung („Driver's license Abstract“) gefragt. In der konsularischen Bescheinigung werden alle auf dem deutschen Führerschein eingetragenen Daten erwähnt. Dies wird erfahrungsgemäß von den kanadischen Führerscheinbehörden akzeptiert.
Bitte beachten Sie, dass die Führerscheinbehörden die Bescheinigung nur für eine gewisse Zeit nach der Ausstellung anerkennen. Wir empfehlen daher, die Bescheinigung erst nach Ankunft in Kanada ausstellen zu lassen.
Beantragung auf dem Postweg an die Adresse des GK Toronto oder Vancouver | |
Benötigte Dokumente | - Führerschein (Original oder beglaubigte Kopie, Vorder- und Rückseite LESERLICH) - - falls das handschriftliche Datum auf der Rückseite des Führerscheins nicht eindeutig zu entziffern ist, senden Sie bitte einen Auszug aus dem Führerscheinregister (Karteikartenabschrift) von der ausstellenden Führerscheinbehörde mit - Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) - vollständig adressierter und frankierter Rückumschlag (z.B. X-presspost von Canada Post) - Anschreiben mit Kontaktinformation (Telefon/E-Mail) - Gebühr per Money order oder bank draft, zahlbar an „German Consulate Toronto“ bzw. „German Consulate Vancouver“ (persönliche Schecks oder Schecks mit anderen Bezeichnungen können nicht angenommen werden) - unterschriebener Hinweis zum Postversand |
Bearbeitungszeit | ca. 1-2 Wochen plus Postlaufzeit Für im Postversand verlorene Dokumente kann keine Haftung übernommen werden. |
Gebühr | siehe Gebührentabelle |
zahlbar in | Money order oder bank draft (ausgestellt auf „German Consulate Toronto“ bzw. „German Consulate Vancouver“) |
Beantragung bei persönlicher Vorsprache (Nur beim Generalkonsulat Toronto mit Terminbuchung möglich)
Benötigte Dokumente | - Führerschein (Original, Vorder- und Rückseite müssen LESERLICH sein) - - falls das handschriftliche Datum auf der Rückseite des Führerscheins nicht eindeutig zu entziffern ist, senden Sie bitte einen Auszug aus dem Führerscheinregister (Karteikartenabschrift) von der ausstellenden Führerscheinbehörde mit - Reisepass (Original) |
Gebühr | siehe Gebührentabelle Toronto (Bargeld oder Visa-/ Mastercard) |
Weitere Fragen zur Anerkennung des deutschen Führerscheins, insbesondere zu Gültigkeitsfristen bei kurz- und mittelfristigem Aufenthalt, richten Sie bitte direkt an das Verkehrsministerium der jeweiligen Provinz:
Kanadischer Führerschein in Deutschland
Informationen zur Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) in der Bundesrepublik Deutschland finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.
Vorgezogener Umtausch von Führerscheinen
Bis 19.01.2033 müssen alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine gegen neue umgetauscht werden.
Bei gewöhnlichem Aufenthalt in Kanada wenden Sie sich selbst bitte zunächst direkt an die Fahrerlaubnisbehörde in Deutschland, die Ihren jetzigen Führerschein ausgestellt hat. Diese übersendet Ihnen die erforderlichen Unterlagen, die Sie ausgefüllt und unterschrieben der deutschen Fahrerlaubnisbehörde zurücksenden. An diesem Prozess ist die deutsche Auslandsvertretung nicht beteiligt.
Die neuen Führerscheine übersenden die deutschen Fahrerlaubnisbehörden dann in der Regel an die für Ihren ausländischen Wohnort zuständige deutsche Auslandsvertretung zwecks Aushändigung an Sie.
Weitere Informationen zum Umtausch finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
Informationen zur Gültigkeit von Führerscheinen
Informationen zur Gültigkeit von Führerscheinen Benötige ich im Ausland einen internationalen Führerschein? Wird mein im Ausland erworbener Führerschein in Deutschland anerkannt? Die Antwort auf…
Bitte nutzen Sie dieses Kontaktformular für Fragen in konsularischen Angelegenheiten.