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Polizeiliches Führungszeugnis
Wo beantrage ich ein deutsches polizeiliches Führungszeugnis? Wo kann ich meine Unterschrift auf dem Antrag beglaubigen lassen?
Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Die Daten über Vorstrafen stammen aus dem Bundeszentralregister, das Führungszeugnis ist ein Auszug daraus.
Ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen Sie beim Bundesamt für Justiz in Bonn/Deutschland, das Führungszeugnis wird nicht im Konsulat ausgestellt.
Ihre Personendaten und Unterschrift auf dem Antrag müssen amtlich bestätigt sein. Die amtliche Bestätigung kann durch eine ausländische Behörde oder in Kanada durch einen Notary Public erteilt werden.
Außerdem kann die amtliche Bestätigung bei einer deutschen Auslandsvertretung (Generalkonsulat Toronto oder Vancouver) mit vorheriger Terminbuchung auf unserer Webseite (Terminbuchung für die Konsularabteilung) erfolgen.
Sie müssen dafür ein gültiges Identitätsdokument (Reisepass) vorlegen. Deutsche Staatsangehörige müssen bei Vorsprache am Konsulat einen deutschen Reisepass oder Personalausweis vorlegen.
Für die amtliche Bestätigung durch eine deutsche Auslandvertretung wird eine Gebühr (zuzüglich zu der Gebühr für die Ausstellung des Führungszeugnisses) fällig: Gebühren für konsularische Dienstleistungen
Bitte beachten: Für die amtliche Bestätigung durch eine deutsche Auslandvertretung wird eine Gebühr (zuzüglich zu der Gebühr für die Ausstellung des Führungszeugnisses) fällig.
Das Führungszeugnis kann erst nach Eingang der Gebühr erteilt werden. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag einen Nachweis über die Zahlung bei.
Die Adresse finden Sie links oben auf dem Antragsformular.
Wie lange dauert es, bis ich das Führungszeugnis erhalte? siehe FAQ des Bundesamts für Justiz: FAQ
Bei Fragen zum Bearbeitungsstand nutzen Sie bitte diese Kontaktmöglichkeiten: siehe hier
Weitere Informationen
Um bei einer der deutschen Auslandsvertretungen vorzusprechen, benötigen Sie immer einen Termin. Je nach Auslandsvertretung buchen Sie diesen online oder telefonisch.
Bitte nutzen Sie dieses Kontaktformular für Fragen in konsularischen Angelegenheiten.