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Identitätsfeststellung für Bankkontoeröffnung in Deutschland
Deutsche Auslandsvertretungen sind nicht mehr befugt, Identitätsprüfungen für deutsche Banken vorzunehmen.
Geändertes Verfahren bei Identitätsprüfungen für deutsche Banken:
Nach Änderung des Geldwäschegesetzes sind Auslandsvertretungen nicht mehr befugt, Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen bei Kontoeröffnungen, Kreditvergaben und vergleichbaren Fällen vorzunehmen. Hierzu gehören auch Kreditkartenanträge.
Bitte wenden Sie sich wegen Ihres weiteren Vorgehens an die Bank, die Ihnen die Unterlagen zugeschickt hat.
Eine Sonderregelung gilt nur für Sperrkonten visumpflichtiger ausländischer Studierender. Hier können die Auslandsvertretungen weiterhin Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen vornehmen, wenn die Eröffnung eines Sperrkontos - unter Würdigung der örtlichen Gegebenheiten - die verlässlichste Möglichkeit für den Studierenden ist, seine finanzielle Situation nachzuweisen.
bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch oder über unser Kontaktformular an die zuständige Auslandsvertretung.