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Bundestagswahl 2025 - Rücksendung von Wahlbriefen nach Deutschland

24.01.2025 - Artikel

Liebe Landsleute,

die Fristen der Bundestagswahl 2025 sind besonders für Briefwähler aus dem Ausland sehr knapp.

Sollten Sie sich noch nicht ins Wählerverzeichnis Ihrer zuständigen Wahlbehörde in Deutschland eingetragen haben, raten wir Ihnen dringend, dies umgehend zu tun.
Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundeswahlleiterin.

WICHTIG:
Der letzte Termin für die Stellung eines Antrags auf Eintragung ins Wählerverzeichnis ist Sonntag, der 02. Februar 2025!

Das Auswärtige Amt und die deutschen Auslandsvertretungen in Kanada bieten die Nutzung des amtlichen Kurierdienstes (Zusendung
Wahlunterlagen) und eines Sonderkuriers (Rücksendung) an. In beiden Fällen werden die Sendungen über das Auswärtige Amt Berlin abgefertigt.

Dies ist nur sinnvoll, wenn Sie keine schnelleren Möglichkeiten durch private kommerziellen Kurierdienste oder persönliche Mitnahme haben.
Bitte prüfen Sie das, bevor Sie Ihre Unterlagen an das GK schicken oder zur Rücksendung nach Deutschland abgeben.

Wann Wahlunterlagen im Generalkonsulat eintreffen, hängt vom Versand durch die jeweiligen Wahlämter und den
innerdeutschem Postlaufzeiten ab. Nach unserem Informationsstand werden die Wahlunterlagen frühstens am 04. Februar versandt.
Entsprechend später kommen sie beim Auswärtigen Amt Berlin an, von wo aus sie an die Auslandsvertretungen geschickt werden.

Wenn Sie die Wahlunterlagen mit dem amtlichen Kurier an das Generalkonsulat Montreal schicken lassen möchten, geben Sie bitte folgende
Anschrift an:

Auswärtiges Amt
GK Montreal
Kurstraße 36
10117 Berlin

WICHTIG für den Versand über das Auswärtige Amt:
Bitte weisen Sie Ihr zuständiges Wahlamt darauf hin, dass man Ihren Wahlbrief in einen Umschlag mit der Adresse
des Auswärtigen Amts (s.o.) steckt und versendet.


Für die Rücksendung von Wahlunterlagen bietet das Generalkonsulat Montreal einen Sonderkurier an.
Auch hier können wir Ihnen nicht garantieren, dass mit dem Sonderkurier verschickte Wahlunterlagen rechtzeitig beim Wahlamt in Deutschland vorliegen. Das hängt
ebenfalls von den innerdeutschen Transportzeiten vom Auswärtigen Amt Berlin zum jeweiligen Wahlamt in Deutschland ab.


Abgabeschluss für den Sonderkurier ist der 17. Februar, 10 Uhr

Bis dahin können Sie Ihre Wahlunterlagen von Montag bis Donnerstag zwischen 8.00 und 16.30 Uhr, am Freitag zwischen 8.00 und 14.00 Uhr abgeben.
Unsere Adresse: 1250 Boulevard René Lévesque Ouest, Suite 4315, Montréal, Québec, H3B4W8 (Abgabe an der Pforte in der 43. Etage)


Wichtig bei Abgabe Ihrer Wahlunterlagen im GK:
Die Abgabe ausgefüllter Briefwahlunterlagen ist nur durch die Wahlberechtigten persönlich möglich, weil bei der Abgabe eine Haftungsausschluss-Erklärung unterschrieben werden muss. Ohne diese Erklärung dürfen die Unterlagen nicht mit dem Kurier transportiert werden. Bei Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs ist die Haftung des Auswärtigen Amts für Verlust, Beschädigung oder verzögerte Beförderung oder Zustellung der Wahlunterlagen ausgeschlossen. Eine Nachverfolgung der Sendung ist nicht möglich. Die Sendungen der deutschen Auslandsvertretungen werden gesammelt an die Poststelle des Auswärtigen Amtes in Berlin versendet, und dort in die reguläre deutsche Post gegeben.

Die Erklärung erhalten Sie von uns bei der Abgabe Ihrer Wahlunterlagen.

Bitte bringen Sie einen Ausweis/Reisepass mit.

Mit freundlichen Grüßen,
Generalkonsulat Montreal

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