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Passannahme für Wiederholungsanträge

Ein deutscher Reisepass liegt auf einer Oberfläche

Passannahme, © dpa

06.09.2022 - Artikel

Antragsteller aus dem Großraum Ottawa (National Capital Region of Ottawa sowie die umliegenden Counties (Verwaltungseinheiten) Lanark; Leeds and Grenville; Prescott and Russell; Renfrew; Stormont, Dundas and Glengarry) haben ab sofort die Möglichkeit, im Rahmen von wöchentlichen Konsularsprechtagen bei der Botschaft Ottawa Wiederholungsanträge auf Ausstellung folgender Passarten zu stellen:

  1. Biometrische Reisepässe unter der Voraussetzung, dass der letzte Pass vor weniger als 5 Jahren abgelaufen ist und zwischenzeitlich keine Änderungen in Bezug auf die Staatsangehörigkeit oder die Namensführung eingetreten sind
  2. Vorläufige Reisepässe (nur Wiederholungsanträge) bei Nachweis eines dringenden Reisegrundes innerhalb der nächsten 5 Wochen
  3. Kinderreisepässe (nur Wiederholungsanträge)

Anträge auf erstmalige Ausstellung eines Reisepasses können im Rahmen der Konsularsprechtage nur im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Einbürgerung, der Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises oder bei Vorlage einer deutschen Geburtsurkunde angenommen werden.


In allen anderen Konstellationen (z.B. wenn Ihr Pass bereits mehr als 5 Jahre abgelaufen ist, bei einem Erstantrag für ein minderjähriges Kind oder wenn ein neuer Pass nach erfolgter Namensänderung im Zusammenhang mit einer Eheschließung beantragt werden soll) müssen Sie Ihren Passantrag bei dem weiterhin für Passfragen zuständigen Generalkonsulat Toronto stellen.

Termine zur Beantragung können telefonisch unter (613) 232-1101 vereinbart werden.

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