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Deutsches Sprachdiplom (DSD) der Kultusministerkonferenz (KMK)
Kultusministerkonferenz © kmk.org
Das Deutsche Sprachdiplom ist ein schulisches Programm, das von Bund und Ländern in der Bundesrepublik Deutschland gemeinsam verantwortet wird. Der Zentrale Ausschuss mit jeweils drei Vertreterinnen und Vertretern der Länder in der Bundesrepublik Deutschland und des Bundes (Auswärtiges Amt und Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen) - regelt sämtliche Belange des DSD und verantwortet damit auch die Entwicklung und Durchführung der Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom sowie die Zuerkennung der Prüfungsergebnisse.
An DSD-Prüfungen dürfen Schülerinnen und Schüler genehmigter DSD-Schulen teilnehmen. Voraussetzung für eine Genehmigung ist, dass der Deutschunterricht einem adäquaten und zielgerichteten Curriculum folgt und einen Umfang von mindestens 600 Unterrichtsstunden à 45 min (DSD I und DSD I PRO) bzw. mindestens 800 (DSD II) hat. Im Rahmen von Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom – Erste Stufe (DSD I) und Erste Stufe für berufliche Schulen (DSD I PRO) können Deutschkenntnisse auf B1 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GeR) nachgewiesen werden, bei Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom – Zweite Stufe (DSD II) auf den Niveaus B2/C1 nach GeR.
Die Prüfungen werden weltweit an zentral festgelegten Terminen durchgeführt. Für jeden Prüfungstermin wird ein einheitlicher Prüfungssatz zur Verfügung gestellt und zentral in Deutschland ausgewertet. Derzeit nehmen jährlich ca. 85.000 Schülerinnen und Schüler an DSD-Prüfungen teil.
Vor Ort wird das DSD-Programm durch vermittelte Fachberatungen für Deutsch betreut; an Deutschen Auslandsschulen haben die Schulleiterin bzw. der Schulleiter die Prüfungsleitung inne.
Wer seine Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben hat, muss für die Aufnahme eines Studiums an einer Hochschule in Deutschland in der Regel neben seiner fachlichen Hochschulzugangsberechtigung auch die nötigen Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Mit dem Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe (DSD II) kann der Nachweis der erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse für ein Studium an einer Hochschule in Deutschland erbracht werden.
Weiterführende Informationen zum DSD finden Sie hier: