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Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Wenn Sie klären möchten, ob Sie deutsche(r) Staatsangehörige(r) sind, haben Sie die Möglichkeit, einen Staatsangehörigkeitsausweis zu beantragen.
Wenn Sie klären möchten, ob Sie deutsche(r) Staatsangehörige(r) sind, haben Sie die Möglichkeit, einen sogenannten Staatsangehörigkeitsausweis zu beantragen. Dieser wird durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) ausgestellt und ist ein rechtsverbindlicher Beweis Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit. Das Verfahren ist gebührenpflichtig und dauert derzeit mind. 2 Jahre. Anträge können über die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen gestellt werden (weitere Informationen dazu finden Sie unten auf dieser Seite).
Die Mitarbeiter des deutschen Generalkonsulats Toronto können Ihnen in den meisten Fällen eine unverbindliche Auskunft zu Ihrer Staatsangehörigkeit erteilen. Hierfür sind unter Umständen detaillierte Informationen zu Ihrer Familiengeschichte erforderlich. Bitte richten Sie Ihre Anfrage an die zuständige deutsche Auslandsvertretung (Kontaktformular unten auf dieser Seite).
Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit beim Bundesverwaltungsamt
Sollten Sie sich im Anschluss an die Auskunft für die Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises entscheiden, müssen Sie Ihre Angaben durch die Vorlage von Personenstandsurkunden und anderen Dokumenten beweisen.
Wie stelle ich einen Antrag?
1. Bitte füllen Sie das Antragsformular aus.
2. Sammeln Sie alle erforderlichen Dokumente/Unterlagen (siehe unten)
3. Antragstellung per Post an das Deutsche Generalkonsulat in Toronto
Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular + 1 Kopie
- Anlage V für jeden maßgeblichen Vorfahren (zurück bis ins Jahr 1914)
- 1 Satz beglaubigte Fotokopien („certified copies“) von allen erforderlichen Dokumenten/Unterlagen (beglaubigt von einem kanadischen Notar - notary public/notaire)
- Begleitschreiben mit all Ihren Kontaktdaten (Anschrift, Telefon, E-Mail)
Die erforderlichen Formulare finden Sie direkt auf der Webseite des BVA:
Erforderliche Unterlagen:
(zum Nachweis der Identität des Antragstellers und der Abstammung vom deutschen Vorfahren)
- gültiger Reisepass des Antragstellers
- Geburtsurkunde des Antragstellers (muss Daten zu den Eltern erhalten, keine kanadische „short form“)
- Geburtsurkunden der Eltern des Antragstellers (müssen Daten der jeweiligen Eltern des Elternteils enthalten, keine kanadische „short form“)
- Heiratsurkunde der Eltern des Antragstellers (offizielle standesamtliche Heiratsurkunde, religiöse Heiratsurkunden sind nicht ausreichend)
- alte deutsche Reisepässe und andere Dokumente der Eltern und Großeltern des Antragstellers, die Hinweise auf deren deutsche Staatsangehörigkeit geben
- Einbürgerungsurkunden oder Staatsangehörigkeitsausweise des Antragstellers, der Eltern und/oder Großeltern soweit vorhanden
- Nachweise zur Einbürgerung in Kanada (oder einem anderen Land) des Antragstellers, der Eltern und/oder Großeltern wenn diese jemals die kanadische oder eine andere Staatsangehörigkeit erworben haben
Übersetzungen:
Bitte beachten Sie, dass folgende fremdsprachige Urkunden in deutscher Übersetzung benötigt werden:
- Scheidungsurteile und
- Sorgerechtsvereinbarungen
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) behält sich vor, auch andere antragsbegründende Unterlagen in deutscher Übersetzung zu erbitten.
Weitere Informationen
Um bei einer der deutschen Auslandsvertretungen vorzusprechen, benötigen Sie immer einen Termin. Je nach Auslandsvertretung buchen Sie diesen online oder telefonisch.
Bitte nutzen Sie dieses Kontaktformular für Fragen in konsularischen Angelegenheiten.