Das deutsche Erbrecht und das Erbrecht in den einzelnen Provinzen Kanadas unterscheiden sich grundlegen voneinander. So sieht das deutsche Erbrecht vor, dass der Nachlass einer Person bei deren Tod unmittelbar auf den oder die Erben übergeht, während dies dem Erbrecht der einzelnen Provinzen Kanadas fremd ist. Die Auslandsvertretungen in Kanada können Ihnen behilflich sein, einen Erbschein zu beantragen oder das Erbe auszuschlagen.