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Wiedergutmachung

Artikel

Für Anfragen zu Wiedergutmachungsmöglichkeiten können Sie sich an folgende Institutionen wenden:

Tod eines Rentenempfängers

Wenn ein Rentenempfänger stirbt, muss die Deutsche Rentenversicherung über den Sterbefall informiert werden, damit die Rentenzahlung eingestellt werden kann. Dies kann grundsätzlich durch die Angehörigen selbst geschehen.

Bitte beachten Sie, dass Bearbeitungszeiten variieren können.
Mehr Informationen (in englischer Sprache)

Hilfreiche Links

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