Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Übersicht über die Passgebühren

Artikel
Mann mit Kugelschreiber und Papier tippt auf Taschenrechner.
Gebühren© colourbox.de

Die Gebühr ist am Tag der Antragstellung bei der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung entweder per Kreditkarte (Visa oder Mastercard) oder in bar (in CAD) zu bezahlen. (Bei Passbeantragungen im Rahmen von Konsularsprechtagen ist nur Barzahlung möglich.) Dabei wird der jeweilige Wechselkurs der Auslandsvertretung zu Grunde gelegt. Aufgrund ständiger Wechselkursschwankungen können hier deshalb keine genauen Dollarbeträge angegeben werden.

Schecks können nicht akzeptiert werden. Eine Barzahlung in Euro ist nicht möglich. Bei Zahlung mit Kreditkarte erfolgt die Abbuchung in Euro.


Gebührenübersicht Reisepass

zahlbar in CAD zum jeweils geltenden Wechselkurs

Gebühren Reisepass (Ausland)
Euro

Regulärer Pass (ab 24 Jahren)

81,00
Regulärer Pass (unter 24 Jahren)
58,50
Kinderreisepass (bis 12 Jahre, Gültigkeit 1 Jahr)
26,00
Vorläufiger Pass (Gültigkeit bis 1 Jahr)
39,00


Zuschläge

Expresszuschlag
32,00
Zuschlag für 48 statt 32 Seiten
22,00

Unzuständigkeitsgebühr bei bestehendem Meldewohnsitz in Deutschland oder Antragstellung außerhalb des zuständigen konsularischen Amtsbezirks

bis zu 60,00
Annahme und Weiterleitung von Passanträgen durch eine*n Honorarkonsul*in
79,67

Wohnortänderung
gebührenfrei




Weitere Informationen

Beantragen Sie zum ersten Mal einen deutschen Reisepass oder lief Ihr letzter Reisepass vor mehr als 15 Jahren ab? Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:

Erstmalige Ausstellung eines deutschen Passes an Erwachsene

Ist ihr letzter Reisepass nicht länger als 15 Jahr abgelaufen? Hier erfahren Sie, wie und wo Sie Ihren neuen Reisepass beantragen können.

Reisepass für Erwachsene - Wiederholungsantrag (Pass in den letzten 15 Jahren abgelaufen)

Deutsche Minderjährige benötigen ein eigenes Reisedokument. Die Eintragung von Kindern in den Pass der Eltern ist seit der Einführung von biometrischen Merkmalen in Reisedokumenten nicht mehr möglich.

Reisepass für Minderjährige (Erst- und Wiederholungsanträge)

nach oben