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Personalausweis

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Der neue Personalausweis
Der neue Personalausweis © Thomas Koehler/ Photothek.net

Der Personalausweis mit dem kontaktlosen, elektronischen Chip ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat. Auf Wunsch des Antragstellers können auf dem Chip des Personalausweises - neben dem Lichtbild - die Fingerabdrücke als weiteres biometrisches Sicherheitsmerkmal gespeichert werden.

Diese biometrischen Sicherheitsmerkmale dürfen nur von hoheitlichen Behörden (z.B. Ausweis-, Polizei-, Grenz- und Zollbehörden) ausgelesen werden. Weiterhin verfügt der Personalausweis über eine elektronische Ausweisfunktion und ist für die Nutzung der „elektronischen Unterschrift“ vorbereitet.

Aktuelle Informationen zur Unterschriftenfunktion des Personalausweises sind im Internet auf der Homepage der Bundesnetzagentur verfügbar: www.bundesnetzagentur.de

Darüber hinaus finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern www.personalausweisportal.de weitere Informationen zum Personalausweis und dessen Nutzungsmöglichkeiten.


Terminvereinbarung

Ein Antrag auf Ausstellung eines Personalausweise kann in Kanada bei den Generalkonsulaten in Toronto und Vancouver gestellt werden. Zur Antragstellung muss der Antragsteller persönlich beim Generalkonsulat vorsprechen.

Wenn Sie noch in Deutschland gemeldet sind müssen Sie den Personalausweis bei der zuständigen Behörde an Ihrem deutschen Wohnort beantragen.

Die Vereinbarung eines Termins für die Beantragung oder Änderung eines Personalausweises erfolgt ausschließlich online: Terminsystem

Erforderliche Unterlagen

Alle Unterlagen sind im Original sowie einfacher Kopie vorzulegen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Personalausweis (falls vorhanden)
  • Reisepass
  • Geburtsurkunde, ggf. mit Übersetzung ins Deutsche oder Englische (Bei Geburt in Kanada ist die „Registration of Live Birth / Declaration de naissance“ erforderlich)
  • Abmeldebescheinigung aus Deutschland (bei Zuzug aus Deutschland oder wenn der deutsche Wohnort noch im Reisepass eingetragen ist)
  • Ein aktuelles biometrisches Passbild
    Was sind geeignete Passfotos? Wichtiger Hinweis zu biometrischen Passbildern PDF / 137 KB
  • Haftungsausschluss für den Postversand - Personalausweis PDF / 141 KB
  • Falls Sie in Deutschland eingebürgert wurden: Einbürgerungsurkunde
  • Falls Sie in Kanada eingebürgert wurden: kanadische Einbürgerungsurkunde + Beibehaltungsgenehmigung
  • Falls Sie nicht die kanadische Staatsangehörigkeit besitzen: Gültige Permanent-Resident-Karte bzw. Visum oder „Search of Citizenship Records“
  • Falls zutreffend: Ihre Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch (Wenn die Eheschließung in Kanada erfolgte, ist die offizielle Heiratsurkunde des Standesamtes (registrar’s office / Directeur de l’état civil) erforderlich. Urkunden, die von Kirchen oder anderen religiösen Institutionen ausgestellt werden, sind nicht ausreichend.)
  • Falls sich Ihr Name seit Geburt geändert hat: Bescheinigung über die Namensführung, ausgestellt von einem deutschen Standesamt
  • Falls Eintrag Ihres Doktortitel gewünscht: Promotionsurkunde
  • Falls Sie den Versand des Personalausweise per Post wünschen:
    Vorfrankierter XPresspost-Umschlag standard size
  • (Für den Versand innerhalb Ontarios benötigen Sie: XPresspost prepaid envelope – regional. Für den Versand in andere Provinzen benötigen Sie: XPresspost prepaid envelope – national)

Besonderheiten bei der Personalausweisbeantragung für Personen unter 16 Jahren

Für Kinder unter 16 Jahren muss die Beantragung durch den/die Sorgeberechtigten erfolgen. Das Kind muss bei Beantragung persönlich anwesend sein.

Antragsteller/-innen unter 16 Jahren legen bitte neben den o. g. Dokumenten zusätzlich die folgenden Unterlagen – ebenfalls einmal im Original und in Kopie – vor:

  • aktueller Reisepass/Personalausweis der Mutter
  • aktueller Reisepass/Personalausweis des Vaters
  • Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern (falls die Eltern miteinander verheiratet sind oder waren) oder Vaterschaftsanerkennung (falls die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren)
  • Falls ein Elternteil die elterliche Sorge allein ausübt: Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil der Eltern oder Sterbeurkunde eines verstorbenen Elternteils

Hinweis:

Bei der Erstbeantragung für Minderjährige kann eine Namenserklärung für das Kind erforderlich sein. Dies ist in der Regel der Fall, wenn die Eltern die gemeinsame Sorge für das Kind haben und keinen Ehenamen führen. Weitere Hinweise hierzu finden Sie auf www.canada.diplo.de.

Diese Informationen beziehen sich auf den Großteil der hier vorkommenden Einzelfälle. Aufgrund der Komplexität des deutschen Pass- und Personalausweisrechts und der Vielfalt an möglichen Sachverhalten sind jedoch in jedem Einzelfall Abweichungen möglich und weitere beizubringende Unterlagen können bei Bedarf verlangt werden.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihr Antrag nicht bearbeitet werden kann, sofern die oben genannten Unterlagen unvollständig sind. Sie müssen daher davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlagen eine erneute Vorsprache mit Termin nötig ist.

Auch wenn Sie Ihren letzten Reisepass/Personalausweis in Toronto erhalten haben, bitten wir Sie, die oben genannten Unterlagen erneut vorzulegen.

Gebühren

Die Gebühr für Beantragung eines Personalausweises beträgt 78 EUR, für Antragsteller unter 24 Jahre 63,80 EUR.

PIN-Änderung und Aktivierung (eID)

Die Änderung oder Aktivierung Ihrer Personalausweis eID (PIN) ist nur mit einem ausgefüllten Passantragsformular möglich. Termine hierfür können ausschließlich Dienstags angeboten werden, bitte buchen Sie über unser Terminvergabesystem entsprechend Ihren Termin und bringen Sie Ihren Personalausweis mit!

Häufig gestellte Fragen

Wie lange ist der Personalausweis gültig?

Antragsteller ab 24 Jahre: zehn Jahre, Antragsteller bis 24 Jahre: sechs Jahre

Wie lange ist die Bearbeitungsdauer?

Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 10-12 Wochen

Ist der Besitz eines Personalausweises Pflicht?

Nein. Sollten Sie bereits einen gültigen Reisepass besitzen, so ist der Besitz eines Personalausweises nicht zwingend notwendig.

eID-Karte für Unionsbürger

weitere Informationen dazu finden Sie hier

Weitere Informationen

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