Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

FAQ - Passbeantragung und Namensführung

Foto von Eheringen

Eheschließung, © picture alliance / ZB

Artikel

Ich habe in Kanada geheiratet und möchte einen neuen Reisepass mit geändertem Familiennamen (Name meines Ehepartners oder Doppelname) beantragen. Was muss ich tun? Auf welchen Familiennamen sollen wir den ersten Reisepass für unser Kind beantragen?


Ich habe in Kanada geheiratet und möchte einen neuen Reisepass mit geändertem Familiennamen (Name meines Ehepartners oder Doppelname) beantragen. Was muss ich tun?

Wenn Sie Ihre Ehe außerhalb Deutschlands geschlossen haben, ändert sich Ihr Familienname für den deutschen Rechtsbereich meist nicht automatisch. Die Ausstellung eines neuen Reisepasses auf den neuen Familiennamen ist daher in den meisten Fällen erst möglich, nachdem Sie und Ihr Ehepartner gegenüber einem deutschen Standesbeamten (z.B. über einen Konsularbeamten) eine Namenserklärung abgegeben haben.

LINK Name nach Heirat


Mein Partner und ich haben in unseren Pässen jeweils unterschiedliche Familiennamen. Auf welchen Familiennamen sollen wir den ersten Reisepass für unser Kind beantragen?

Führen die Eltern eines Kindes keinen gemeinsamen Ehenamen, ist eine Namenserklärung der Eltern zum Kindesnamen erforderlich. Diese Erklärung muss gegenüber einem deutschen Standesbeamten abgegeben werden. die Erklärung kann auch durch das Generalkonsulat aufgenommen und an das zuständige Standesamt weitergeleitet werden. Hierfür benötigen Sie einen Termin im Generalkonsulat. Bitte lesen Sie dringend die folgenden Informationen.

Mehr zur Namenserklärungen und -änderungen

Verwandte Inhalte

nach oben