Am 09. Juni 2024 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt.
Die Wahlbekanntmachung sowie weiterführende Informationen finden Sie hier
Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) wurde am 19. Januar 2024 vom Bundestag angenommen. Danach wird zukünftig, d.h. nach Inkrafttreten des Gesetzes am 27. Juni 2024, keine Beibehaltungsgenehmigung mehr benötigt, um den automatischen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Annahme der kanadischen oder einer anderen Staatsangehörigkeit auf Antrag zu vermeiden.
Achtung: Dies gilt erst NACH Inkrafttreten der Regelung am 27. Juni 2024.
Bis dahin gilt weiterhin die bisherige Regelung: Vermeidung des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit nur mit Beibehaltungsgenehmigung. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Webseite und auf der Webseite des Bundesverwaltungsamts