Bevor Sie einen deutschen Reisepasses beantragen, muss die Namensführung geklärt werden. Wenn Sie eine deutsche Geburtsurkunde besitzen, dann steht der Name in der Regel fest. Daher empfehlen wir, Auslandsgeburten in Deutschland nachbeurkunden zu lassen.
Eine Namenserklärung ist nach Eheschließung oder Scheidung in der Regel nötig, falls ein neuer Ehename gebildet oder ein vorheriger Ehename abgelegt werden soll.
Änderungen im deutschen Namensrecht ab dem 01.05.2025
Am 01. Mai 2025 tritt in Deutschland ein Gesetz in Kraft, das erhebliche Änderungen im Namensrecht mit sich bringt, auch und insbesondere für Deutsche, die im Ausland leben.
Es betrifft sowohl Geburtsnamen als auch Namensänderungen zum Beispiel nach der Heirat. In den meisten Fällen tritt keine automatische Änderung ein, sondern Sie müssen aktiv eine neue Namenserklärung abgeben.
Hier finden Sie ausführlichere Informationen zu den Änderungen.
Da sich mit diesem Gesetz sowohl das anzuwendende Recht (zum Beispiel das deutsche Namensrecht, das kanadische Namensrecht) ändert, als auch im deutschen Recht beispielsweise Doppelnamen für Ehegatten ermöglicht werden, wird dazu geraten, eine Namenserklärung vorzunehmen, ggfs. im Zusammenhang mit einer Nachbeurkundung einer Geburt.
Eine Übersicht zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie hier