Bevor Sie einen deutschen Reisepasses beantragen, muss die Namensführung geklärt werden. Wenn Sie eine deutsche Geburtsurkunde besitzen, dann steht der Name in der Regel fest. Wenn Sie nur eine ausländische Geburtsurkunde besitzen, dann ist der dort eingetragene Name nicht immer nach deutschem Recht gültig.
Es kann sein, dass nach deutschem Recht noch gar kein Name besteht und erst erklärt werden muss. Es kann auch sein, dass nach deutschem Recht ein Name feststeht, aber nicht mit dem Namen übereinstimmt, der in der ausländischen Geburtsurkunde eingetragen ist. Dann ist in unter Umständen eine Änderung des Namens nach deutschem Recht möglich. Auch dies erfordert eine separate Erklärung.
Eine Namenserklärung ist auch nach Eheschließung oder Scheidung nötig, falls ein neuer Ehename gebildet oder ein vorheriger Ehename abgelegt werden soll.
Sämtliche Namensänderungen durch kanadische Behörden sind für deutsche Staatsangehörige im deutschen Rechtsbereich nicht wirksam und müssen auf jeden Fall vor deutschen Behörden nachgeholt warden.