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Einfuhr von Erzeugnissen tierischen Ursprungs in die EU

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Erzeugnisse tierischer Herkunft können Träger von Tierseuchenerregern sein. Für die Einfuhr dieser Erzeugnisse in die EU gelten strenge Verfahrensvorschriften und Veterinärkontrollregelungen.

Da die Gefahr besteht, dass Reisende Seuchenerreger in die EU einschleppen, ist das Einführen von Fleisch, Fleischerzeugnissen, Milch und Milcherzeugnissen im persönlichen Reisegepäck verboten. Für Ausnahmen von dieser Regelung, z.B. bei Säuglingsnahrung und aus medizinischen Gründen erforderlicher Spezialnahrung, laden Sie bitte das nachstehende Merkblatt herunter:

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