Deutsche Staatsangehörige können seit dem 27.06.2024 eine ausländische Staatsangehörigkeit auf Antrag erwerben, ohne ihre deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren. Beibehaltungsgenehmigungen sind somit zukünftig nicht mehr erforderlich.
Bitte unbedingt beachten:
Das Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz enthält keine rückwirkenden Klauseln. Falls Sie vor dem 27.06.2024 eine ausländische Staatsangehörigkeit auf Antrag erworben haben, müssen Sie weiterhin im Besitz einer zum Zeitpunkt der ausländischen Einbürgerung gültigen Beibehaltungsgenehmigung gewesen sein, um nachweisen zu können, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht verloren haben.
Weitere Informationen zum neuen Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz (StARModG) finden Sie hier: Staatsangehörigkeitsrecht - wichtige Änderungen