Bitte beachten Sie, dass das neue Staatsangehörigkeitsgesetz noch nicht in Kraft getreten ist.
Jede/jeder, die oder der jetzt die kanadische Staatsangehörigkeit ohne Beibehaltungsgenehmigung annimmt, verliert gem. § 25 StAG in der aktuellen Fassung die deutsche Staatsangehörigkeit!
Ob und wann sich ein Gesetz ändert, das Deutsche in Kanada betreffen könnte, finden Sie hier
Weitere Informationen finden Sie außerdem auf der Webseite des Bundesministeriums des Innern