Deutsche Staatsangehörigkeit
Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht basiert auf dem Abstammungsprinzip. Das bedeutet, dass die deutsche Staatsangehörigkeit grundsätzlich durch Abstammung von einem deutschen Elternteil erworben wird und nicht durch die Geburt auf deutschem Hoheitsgebiet. Erst seit dem Jahr 2000 führt in wenigen Einzelfällen auch die Geburt in Deutschland zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit.
Generationenschnitt: Im Ausland geborene Kinder erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt, wenn ihr(e) deutsche(r) Elternteil(e) selbst nach dem 31. Dezember 1999 im Ausland geboren wurden und zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hatten, sofern diese Kinder bei der Geburt eine andere Staatsangehörigkeit erwerben.
Aktuelle Änderungen
Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) ist am 27. Juni 2024 in Kraft getreten, eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr erforderlich, um den automatischen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zu vermeiden, wenn Sie jetzt auf Antrag die kanadische oder eine andere Staatsangehörigkeit annehmen.
Die folgenden Kriterien spielen eine entscheidende Rolle bei der Beantwortung der Frage, ob eine Person Deutsche oder Deutscher ist oder nicht:
- Geburtsdatum und Geburtsort (-land und -provinz)
- ob ein Kind von einem deutschen Vater oder einer deutschen Mutter geboren wurde
- ob die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt eines Kindes verheiratet waren
Die jüngste Änderung des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes (siehe hier) führte ein
- die Möglichkeit, durch Erklärung Deutsche oder Deutscher zu werden, für Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Abstammung erwerben konnten (gesetzlich basierte Geschlechterdiskriminierung zum Zeitpunkt ihrer Geburt) und
- eine zusätzliche Rechtsgrundlage für Personen, die von nationalsozialistischer Verfolgung betroffen waren und deshalb die deutsche Staatsangehörigkeit verloren oder nicht erworben haben, aber keinen Anspruch auf Wiederherstellung der deutschen Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 (2) Satz 1 des Grundgesetzes haben, sowie für deren Nachkommen
Wenn Sie herausfinden möchten, ob Sie durch Geburt deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger sind oder ob Sie durch Erklärung oder Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben können, prüfen Sie bitte die verschiedenen Kategorien unten auf weitere Informationen, bevor Sie uns kontaktieren.