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Todesfall eines Angehörigen
Stirbt ein Angehöriger oder Freund, ist das ein Grund zur Trauer. Bei Todesfällen im Ausland kommen zu der Trauerphase oft noch zusätzliche organisatorische Fragen auf, die geklärt werden müssen.
Kanadische Sterbeurkunden können Sie (auch elektronisch) bei Service Canada, dem État Civil du Québec oder den Zentralstandesämtern der entsprechenden Provinz („Vital Statistics“) bestellen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website von Service Canada:
http://www.servicecanada.gc.ca/eng/lifeevents/loss.shtml

Ein Leichenpass oder eine Urnenbescheinigung können beim Generalkonsulat in Toronto und Vancouver persönlich oder per Post beantragt werden.
Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der folgenden Seite: Leichenpass/Urnenbescheinigung (in englischer Sprache)
Das Generalkonsulat in Toronto kann bei Bedarf die kanadische Sterbeurkunde legalisieren: Legalisation kanadischer Urkunden
Sollte der/die in Kanada Verstorbene eine deutsche Rente bezogen haben, bitten wir Sie, die Rentenbehörde unmittelbar durch Übersendung einer Sterbeurkunde zu informieren.