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Wohnsitz-/Umzugsbescheinigung

Junges Paar am Umzugstag sitzt mit Kartons

Junges Paar am Umzugstag sitzt mit Kartons, © Colourbox

Artikel

Die deutschen Auslandsvertretungen in Kanada können keine Wohnsitz-/Umzugsbescheinigungen ausstellen.

Wohnsitz-/Umzugsbescheinigungen können durch die deutschen Auslandsvertretungen in Kanada mangels Kenntnis der entsprechenden Informationen nicht ausgestellt werden.

Gegenüber dem deutschen Zoll kann der Nachweis über die Aufgabe des gewöhnlichen Wohnsitzes im Drittland z.B. auch durch Vorlage von Unterlagen über die Beendigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses, des neuen Arbeitsvertrages, Verbrauchsrechnungen an die bisherige Adresse (Telefon, Wasser, Strom, etc), o.ä. geführt werden. Es muss nur sichergestellt sein, dass aus den Unterlagen die Aufgabe des bisherigen gewöhnlichen Wohnsitzes (sowie die Dauer des Auslandsaufenthaltes, mindestens 12 Monate) mit genügender Klarheit hervorgeht.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Auskunftsstelle der Generalzolldirektion unter www.zoll.de

Informationen zum Thema „Übersiedlungsgut“ finden Sie konkret hier, auch die Voraussetzungen und Regelungen für die Gewährung einer Zollbefreiung, sowie das Formular 0350 „Zollanmeldung“. Der deutsche Zoll verlangt zwar verschiedene Nachweise (siehe Seite 2 des Formulars), Bescheinigungen deutscher Auslandsvertretungen sind dabei aber nicht vorgesehen.

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