Von deutschen Behörden werden im Wesentlichen zwei verschiedene Arten von Renten gezahlt:
1. Altersrenten/Hinterbliebenenrenten der deutschen Sozialversicherung aufgrund einer früheren Erwerbstätigkeit in Deutschland
2. Wiedergutmachungsrenten, z.B. für Aufenthalt in einem Konzentrationslager
Für diese beiden Rentenarten sind unterschiedliche Behörden zuständig. Manche Personen erhalten sowohl eine Wiedergutmachungs- als auch eine Altersrente.
Auf diesen Seiten finden Sie Hinweise zu folgenden Fragen:
- Adressen der Rentenbehörden
- was ist zu tun beim Tod eines Rentenempfängers?
- Besteuerung der Altersrenten
- Lebensbescheinigungen
sowie weitere Informationen.