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Tod eines Rentenempfängers

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Wenn ein Rentenempfänger stirbt, muss die Deutsche Rentenversicherung über den Sterbefall informiert werden, damit die Rentenzahlung eingestellt werden kann. Dies kann grundsätzlich durch die Angehörigen selbst geschehen.

Folgende Informationen/Dokumente müssen an die Deutsche Rentenversicherung weiter geleitet werden:


- Sterbebescheinigung des Bestattungsunternehmens (möglichst im Original)
- Geburtsdatum des Rentenempfängers
- Rentennummer und Name der Rentenbehörde (zu finden auf dem Rentnerausweis oder einem früheren Schreiben der Rentenbehörde)
- Name und Kontaktdaten des „executors of the estate“.

Die Kontaktadressen der Rentenbehörden finden Sie auf dem Link am Ende dieser Seite. Wenn die Auslandsvertretung die Rentenbehörde informieren soll, senden Sie die oben genannten Informationen bitte per Post an die zuständige Auslandsvertretung.

Dem Rentenempfänger steht noch die Rente für den Sterbemonat zu, die in den meisten Fällen am Anfang des Monats/Ende des Vormonats gezahlt wurde. Alle anderen eingehenden Rentenzahlungen müssen an die Deutsche Rentenversicherung zurückerstattet werden.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Rentenbehörde eine gewisse Bearbeitungszeit zur Einstellung der Rente benötigt. Da viele Renten zu Beginn des Monats gezahlt werden, kommt es häufig zu Überzahlungen. Die Rentenbehörde versucht diese Überzahlungen entweder direkt von der Bank, bei der der Rentenberechtigte sein Konto hatte, zurück zu erhalten oder setzt sich mit den Angehörigen in Verbindung. Sollte die Rente per Scheck gezahlt worden sein, lösen Sie Schecks, die dem Rentner nicht mehr zustanden, bitte nicht ein.

Deutsche Rentenversicherung Nord
Friedrich-Ebert-Damm 245
22159 Hamburg
Ph: 011-49-40 5300-0
Fax: 011-49-40 5300-14999

info@drv-nord.de-mail.de

For further information please visit the website of the insurance agency:

Website of Deutsche Rentenversicherung Nord

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