Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Altersrente

Artikel

Rentenzahlungen werden nicht von den deutschen Auslandsvertretungen geleistet, sondern von den verschiedenen deutschen Rentenversicherungen. Für Informationen zu Ihrer Altersrente können Sie sich direkt an die deutschen Rentenversicherer oder an private Rentenberater wenden.


Bild Hände
Bild Hände © Copyright Colourbox

Zahlreiche Personen in Kanada erhalten Altersrenten aus Deutschland. Diese Zahlungen werden nicht von den deutschen Auslandsvertretungen geleistet, sondern von den verschiedenen deutschen Rentenversicherungen. Diese beauftragen in der Regel Bankinstitute mit der Durchführung der Zahlung.

Für Informationen zu Ihrer Altersrente wenden Sie sich bitte direkt an die deutschen Rentenversicherer oder an private Rentenberater (siehe Liste rechts).

Die Deutsche Rentenversicherung Nord ist die Verbindungsstelle der gesetzlichen Rentenversicherung im Verhältnis zu Kanada und Québec:

Deutsche Rentenversicherung Nord
Friedrich-Ebert-Damm 245
22159 Hamburg
Telefon 011-49-40 5300-0
Telefax 011-49-40 5300-14999

info@drv-nord.de

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Webseite:

Webseite der Deutschen Rentenversicherung Nord

Informationen darüber, wie sich die Arbeit in Deutschland und Kanada auf Ihre spätere Rente auswirkt, bietet die Broschüre „Arbeiten in Deutschland und in Kanada“ der Deutschen Rentenversicherung:

„Arbeiten in Deutschland und in Kanada“

In Kanada ansässige Personen können sich aufgrund des am 01.04.1988 in Kraft getretenen deutsch-kanadischen Sozialversicherungsabkommens auch an die kanadische Verbindungsstelle wenden:

International Operations
Service Canada
Ottawa, Ontario K1A 0L4
Telefon: 1 613 957-1954 oder 1 800 454-8731
Fax: 1 613 952-8901

Webseite

Service Canada kann jedoch keine umfangreiche Beratung anbieten, sondern versendet vorwiegend Formulare für die Beantragung einer Altersrente.

Antragsteller, die auch in Québec eingezahlt haben und in der Provinz Québec leben, können sich an folgende Verbindungsstelle wenden:

Bureau des ententes de sécurité sociale
1055, boul. René Lèvesque Est, 13^e étage
Montréal, QC H2L 4S5
Tel: (514) 866-7332
Fax: (514) 873-1811
www.rrq.gouv.qc.ca

Tod eines Rentenempfängers

Wenn ein Rentenempfänger stirbt, muss die Deutsche Rentenversicherung über den Sterbefall informiert werden, damit die Rentenzahlung eingestellt werden kann. Dies kann grundsätzlich durch die Angehörigen selbst geschehen.

Bitte beachten Sie, dass Bearbeitungszeiten variieren können.

Mehr Informationen

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie mehr Informationen:

​​​​​​​

Beantragung von Altersrente oder Hinterbliebenenrente (Rentenantrag)

Lebensbescheinigung

Ausbleiben einer Rentenzahlung, Änderung der Adresse oder Bankverbindung

Besteuerung der deutschen Altersrente

Tod eines Rentenempfängers

Rückerstattung von Rentenbeiträgen

Verwandte Inhalte

nach oben