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Rückerstattung von Rentenbeiträgen

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Rentner im Anzug
Rentner im Anzug © Copyright Colourbox

Wenn Sie insgesamt weniger als 5 Jahre Beiträge zur deutschen gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben und derzeit außerhalb der EU leben, können Sie möglicherweise eine Erstattung der von Ihnen eingezahlten Arbeitnehmerbeiträge beantragen.


Informationen zur Beitragsrückerstattung finden Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung hier

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