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Lebensbescheinigung

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Empfänger einer deutschen Rente müssen der Rentenbehörde in Deutschland einmal jährlich eine sogenannte Lebensbescheinigung vorlegen, um den Weiterbezug ihrer Rente zu gewährleisten.

Ältere Frau vor einem Laptop zuhause
Rente © colourbox

Empfänger einer deutschen Rente erhalten einmal jährlich eine „Erklärung zum Weiterbezug einer Rente aus der Bundesrepublik Deutschland (Lebensbescheinigung)“. Das Formular wird dem Rentenempfänger direkt von der zuständigen Rentenbehörde in Deutschland zugeschickt. Bitte beachten Sie die mit dem Formular übersandten Hinweise, da diese wichtige Informationen für Sie enthalten.

Das unterschriebene und beglaubigte Formular muss innerhalb der auf dem Formular genannten Frist an die zuständige Behörde zurück gesandt werden. Wenn bis zum Fristablauf kein Rücklauf der Lebensbescheinigung festgestellt wird, versendet die zuständige Behörde eine erneute Aufforderung. Wird auch dieser nicht nachgekommen, wird die Rentenzahlung zunächst eingestellt.

FAQ zur Lebensbescheinigung

Wann wird die Lebensbescheinigung versandt?

Lebensbescheinigungen werden - abhängig von der Rentenversicherung - in der Regel bis etwa Mitte Juli eines jeden Jahres versandt. Sollten Sie zu diesem Zeitpunkt keine Lebensbescheinigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Rentenbehörde. Die deutschen Auslandsvertretungen sind bei dem Versand der Lebensbescheinigungen nicht beteiligt und können keine Auskünfte zum Verbleib von Lebensbescheinigungen geben.

Wer kann die Unterschrift auf der Lebensbescheinigung bestätigen?

Die Unterschrift auf der Lebensbescheinigung muss durch eine amtliche Stelle bestätigt werden. Sollte die empfangsberechtigte Person nicht mehr in der Lage sein, die Lebensbescheinigung eigenhändig zu unterschreiben, so kann stattdessen eine bevollmächtigte Person unterschreiben. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass der Rentenbehörde die entsprechende Vollmacht vorliegt.

Die Unterschrift des Rentenemfängers auf Lebensbescheinigungen für die Altersrente kann ausnahmslos durch kanadische Behörden bestätigt werden.

Die folgenden Amtspersonen und Behörden können die Bestätigung der Unterschrift vornehmen:

- Human Resources and Social Development Canada/Service Canada
- kanadische Notare

abhängig von der Rentenversicherung auch:
- Banken
- deutsche Geistliche

Die Unterschrift der Verwaltung einer Seniorenresidenz oder eines Pflegeheims ist erfahrungsgemäß nicht ausreichend.

Wir empfehlen, sich an eine der oben aufgeführten Stellen zur Bestätigung der Unterschrift zu wenden.

Bitte beachten Sie, dass in einigen Fällen eine zusätzliche Beglaubigung der kanadischen Unterschriftsbestätigung durch eine deutsche Auslandsvertretung erforderlich sein kann. Sollte eine Beglaubigung durch eine deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Fall erforderlich sein, wird Ihr Formular einen entsprechenden Hinweis enthalten.

Bitte senden Sie in diesem Fall die Lebensbescheinigung vollständig ausgefüllt, unterschrieben und von einer der der oben aufgeführten Stellen beglaubigt an die zuständige deutsche Auslandsvertretung. Eine persönliche Vorsprache hierfür bei der deutschen Auslandsvertretung ist NICHT erforderlich

Im Ausnahmefall kann Ihre Unterschrift direkt bei einer deutschen Auslandsvertretung beglaubigt werden. Rentenempfänger müssen grundsätzlich persönlich bei der deutschen Auslandsvertretung vorsprechen und geeignete Nachweise zu ihrer Identität und Staatsangehörigkeit (in der Regel: gültiger Reisepass) vorlegen.

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