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Beantragung von Altersrente oder Hinterbliebenenrente (Rentenantrag)

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Renten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung werden geleistet, wenn ein Antrag vorliegt und alle Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. bestimmte Anzahl von Jahren, in denen Beiträge gezahlt wurden, Alter).
Nach dem deutsch-kanadischen Sozialversicherungsabkommen werden neben den deutschen auch kanadische Versicherungszeiten für die Erfüllung der zeitlichen Anspruchsvoraussetzungen berücksichtigt. Dadurch können Rentenansprüche entstehen, die allein mit deutschen Zeiten nicht gegeben sind. So werden für die Erfüllung der Wartezeiten die nach deutschem und kanadischem Recht anrechenbaren Versicherungszeiten zusammengerechnet, soweit sie nicht auf denselben Zeitraum entfallen. Dies führt nicht unmittelbar zu einer Erhöhung des jeweiligen Rentenanspruchs.
Die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten in der deutschen und kanadischen Rentenversicherung für die Erfüllung von Rentenansprüchen führt nicht etwa zu einer deutsch-kanadischen Gesamtrente. Im Rentenfall haben vielmehr beide Staaten getrennt zu prüfen, ob nach ihren nationalen Rechtsvorschriften ein Rentenanspruch besteht. Sind die jeweiligen Rentenanspruchsvoraussetzungen in beiden Staaten erfüllt, so erhält der Antragsteller eine Rente sowohl vom deutschen als auch vom kanadischen Rentenversicherungsträger.

Weitere Informationen zum Thema Arbeiten in Deutschland und Kanada finden Sie außerdem in einer Broschüre der Deutschen Rentenversicherung. Die Broschüre gibt Auskunft über:

- Welche Leistungen Sie in beiden Ländern bekommen können
- Rentenzahlung auch ins Ausland
- Ihre Ansprechpartner

Arbeiten in Deutschland und Kanada - eine
Informationsbroschüre der deutschen Rentenversicherung zum deutsch-kanadischen Sozialversicherungsabkommen PDF / 396 KB

Antragsformulare können Sie von der Homepage der deutschen Rentenversicherung herunterladen.

International Operations
Service Canada
Ottawa, Ontario K1A 0L4

Telefon: 1 613 957-1954 oder 1 800 454-8731
Fax: 1 613 952-8901

Ausgefüllte Formulare und Begleitunterlagen können Sie an die oben genannte Verbindungsstelle übersenden. Sie werden von dort aus direkt an die zuständige deutsche Rentenbehörde weitergeleitet werden. Alternativ können Sie den Antrag auch direkt an die deutsche Rentenbehörde übersenden. Erfahrungsgemäß müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von sechs Monaten rechnen. Sachstandsanfragen richten Sie bitte direkt an die Stelle, an die Sie Ihren Antragsunterlagen übersandt haben.

Welche Leistungen können Sie in beiden Ländern bekommen? Die Broschüre der deutschen Rentenversicherungsanstalt informiert über Ansprechpartner und Rentenzahlungen ins Ausland. Für Einzelfallfragen wenden Sie sich bitte an einen Rentenberater.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Auslandsvertretungen nur allgemeine Auskünfte geben können. Die Auslandsvertretungen sind nicht die Filialen der Rentenversicherung im Ausland. Eine inhaltliche Beratung zu Fragen eventueller Ansprüche, zur Rentenberechnung etc. muss daher weitgehend den Spezialisten der Rentenbehörde überlassen bleiben.

Webseite der deutschen Rentenversicherung: Rentenantrag stellen

deutsch-englische Antragsformulare für Altersrente und Hinterbliebenenrente

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